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Vorlage - BV/2014/0029  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 357 "Am Salzberg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
16.07.2014 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
22.07.2014 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
357Am Salzberg-Planzeichnung_Entwurf-09-07-2014
357Am Salzberg-Begründung_Entwurf-09-07-2014
357Am Salzberg_Schallbeurteilung-09-07-2014

Beschlussvorschlag:

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 357Am Salzbergim Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

Es wird der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans in der vorgelegten Fassung zugestimmt Anhang der Begründung) und die Auslegung beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357Am Salzbergund 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 357Am Salzberg“ hat sich zuletzt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.09.2013 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 03.02.2014 bis einschließlich 21.03.2014. Es sind keine Äußerungen aus der Öffentlichkeit eingegangen.

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet worden.

 

Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Flächen für Versorgungsanlagen, Ver- und Entsorgung mit Zweckbestimmung Elektrizität“ dargestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357Am Salzberg“ erfolgt eine Berichtigung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich der 8. Berichtigung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die 8. Berichtigung ist ein Anhang der Begründung zum Bebauungsplan.

Die Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt über B 65 (Peiner Straße). Da der Bereich an der Ortsdurchfahrt Richtung Rethmar liegt, sind Untersuchungen zum Verkehrslärm erfolgt. Daraus sind Empfehlungen zum passiven Lärmschutz abgeleitet worden.

 

Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 357Am Salzberg“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung inkl. 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.

 

 

Rechtliche Auswirkungen:

Der Bebauungsplan Nr. 357Am Salzberg“ sollen die Voraussetzungen für eine Umnutzung der Flächen geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan wird über eine Berichtigung angepasst.

 

Der Bebauungsplan soll nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

Nach § 13a BauGB kann die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtung erfolgen, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans der Innenentwicklung von der Darstellung im Flächennutzungsplan abweichen.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Bebauungsplan Nr. 357 „Am Salzberg“ und die Begründung zum Bebauungsplan mit der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans als Anhang zur Begründung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 357Am Salzberg-Planzeichnung_Entwurf-09-07-2014 (1921 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 357Am Salzberg-Begründung_Entwurf-09-07-2014 (1385 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 357Am Salzberg_Schallbeurteilung-09-07-2014 (255 KB)