Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans in der vorgelegten Fassung zugestimmt Anhang der Begründung) und die Auslegung beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg” und 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 357 „Am Salzberg“ hat sich zuletzt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12.09.2013 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 03.02.2014 bis einschließlich 21.03.2014. Es sind keine Äußerungen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, ist auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet worden.
Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Flächen für Versorgungsanlagen, Ver- und Entsorgung mit Zweckbestimmung „Elektrizität“ dargestellt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“ erfolgt eine Berichtigung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich der 8. Berichtigung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die 8. Berichtigung ist ein Anhang der Begründung zum Bebauungsplan. Die Erschließung des Bebauungsplangebietes erfolgt über B 65 (Peiner Straße). Da der Bereich an der Ortsdurchfahrt Richtung Rethmar liegt, sind Untersuchungen zum Verkehrslärm erfolgt. Daraus sind Empfehlungen zum passiven Lärmschutz abgeleitet worden.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 357 „Am Salzberg“ ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung inkl. 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen.
Rechtliche Auswirkungen: Der Bebauungsplan Nr. 357 „Am Salzberg“ sollen die Voraussetzungen für eine Umnutzung der Flächen geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan wird über eine Berichtigung angepasst.
Der Bebauungsplan soll nach §13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Das Änderungsverfahren wird nach § 13a BauGB „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden. Nach § 13a BauGB kann die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtung erfolgen, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplans der Innenentwicklung von der Darstellung im Flächennutzungsplan abweichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bebauungsplan Nr. 357 „Am Salzberg“ und die Begründung zum Bebauungsplan mit der 8. Berichtigung des Flächennutzungsplans als Anhang zur Begründung
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