Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Ilten empfiehlt den Beschluss zu d) b)Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d)Der Rat beschließt: Es ist beabsichtigt, von dem Flurstück 225/03 der Flur 1, Gemarkung Ilten „Kirchstraße“eine Teilfläche zur Größe von ca. 130m² gem. § 8 NStrG einzuziehen. Die Teilfläche ist für den Verkehr entbehrlich geworden.
Sachverhalt:Der Besitzer des Grundstückes Kirchstraße 16 in Ilten hat den Antrag gestellt, eine Teilfläche der angrenzenden Kirchstraße zu erwerben, zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten und als Voraussetzung für die beabsichtigte Anpassung des Bebauungsplanes.
Die Verwaltung hat keine Bedenken gegen eine Veräußerung der beanspruchten Fläche zur Größe von ca. 130m². Der geplante Ausbau der Kirchstraße wird hierdurch nicht beeinträchtigt.
Vorab ist die dem öffentlichen Verkehr gewidmete Fläche des Flurstückes 225/03 der Flur 1 Gemarkung Ilten zur Größe von ca. 130m² gemäß § 8 des NStrG einzuziehen.
Die Absicht der Einziehung ist 3 Monate vorher bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK – Auszug / Planskizze Ausbauplanung
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