Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2014/0072  

 
 
Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Bürgermeister
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 1 Steuerung und Innerer Service   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.10.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Dienstaufsichtsbeschwerde des Herrn Horst Szyja, Am Stadion 8, 31319 Sehnde, vom 07.08.2014 gegen Herrn Bürgermeister Carl Jürgen Lehrke wird zurückgewiesen

 


Sachverhalt:

Mit E-Mail vom 07.08.2014 an die Adresse rathaus@sehnde.de hat Herr Horst Szyja, Am Stadion 8, 31319 Sehnde, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bürgermeister Lehrke erhoben. Die E-Mail ist gerichtet an den Ratsvorsitzenden. Sie wurde am selben Tag an die private E-Mail-Adresse des Ratsvorsitzenden weitergeleitet. Gleichzeitig wurde der Ratsvorsitzende vom Ersten Stadtrat über den Entscheidungsweg zur Beschwerde informiert. Gem. § 107 Abs. 5 Nds. Kommunalverfassungsgesetz ist der Rat Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters. Über eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die als formloser Rechtsbehelf eine besondere Form der Petition gem. Art. 17 GG darstellt, entscheidet deshalb der Rat.  Da der Rat insoweit als eigenständige Behörde und nicht nur als Kommunalorgan entscheidet, muss diese Entscheidung nicht durch den Verwaltungsausschuss vorbereitet werden.

 

Herr Szyja fühlt sich beschwert, weil er als Bürger nicht schnell genug eine ihn zufriedenstellende Antwort des Bürgermeisters zu Anregungen zu Baumpflanzungen und Baumbeständen in Sehnde erhalten hat. Durch das Verwaltungshandeln und die verzögerte Beantwortung ist Herr Szyja in seinen subjektiven Rechten nicht beeinträchtigt.

Als Beschwerdeführer hat Herr Szyja einen Anspruch auf Bescheidung, aber keinen Anspruch auf Begründung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: