Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu b) zu fassen. b)Der Rat beschließt die dieser BV 2014/0057-1 beigefügten Anlagen in den vorliegenden Fassungen: Anlage 2.1 – Evern – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards Anlage 3.1 – Gretenberg – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards Anlage 5.1 – Haimar – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards Anlage 7.1 – Sehnde – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards Anlage 9.2 - Entwurf zur Neufassung der Friedhofsatzung
Der Rat beschließt die der BV 2014/0057 beigefügten Anlagen in den vorliegenden Fassungen: Anlage 1 – Dolgen – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards Anlage 6 – Wassel – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards Anlage 10 - Übersicht über die Fehlbeträge und Überschüsse Anlage 11- Betriebswirtschaftliches Ergebnis des Jahres 2013 als Betriebsabrech- nungsbogen Anlage 12 - Gebührenbedarfsberechnung Anlage 13 - Qualifizierte Flächenermittlung Anlage 14 - 3. Änderung der Verwaltungskostensatzung Anlage 15 - Neufassung der Friedhofsgebührensatzung
Die entsprechenden Haushaltsmittel werden 2015 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2015 ein Konzept vorzulegen, wie die Gestaltung und die Pflegemaßnahmen auf den Überhangflächen (auf allen Friedhöfen) zeitlich und finanziell umzusetzen sind.
Sachverhalt:Die Ortsräte Dolgen-Evern-Haimar, Sehnde und Wassel haben am 10.11.2014, die Fachbe-reichsausschüsse Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung sowie Stadtentwicklung und Bauaufsicht haben am 11.11.2014 zur Neuordnung des Bestattungswesens beraten.
Dabei wurde vom Ortsrat Sehnde empfohlen, den Friedhof in Gretenberg nicht zu schließen und Erd-Bestattungen auf dem Friedhof Gretenberg weiterhin zuzulassen. Weiterhin sollen Urnenbeisetzungen und halbanonyme Urnenbeisetzungen unter einem Baum als Beisetzungs-arten hinzukommen. Weiterhin wurde vom Ortsrat Sehnde empfohlen, dass die Grünflächen zu reduzieren sind und die nicht als Grabfelder genutzten Flächen als Grünanlagen umzuwidmen sind. Dem Konzept zur Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards wird zugestimmt (Anlage 3.1). Die Kapelle in Gretenberg soll solange erhalten bleiben -der Abriss ist nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden- bis es zu aufwendigen Reparaturen kommt. Voraussetzung für die Erhaltung der Kapelle ist, dass ein Vertragspartner (Einzelpersonen oder juristische (Förderverein) Personen) die laufende Bauunterhaltung übernimmt. Die Verwaltung wird zur weiteren Kostensenkung beauftragt, die Möglichkeit eines Pflegevertra-ges mit Einzelpersonen oder juristischen (Förderverein) Personen zu prüfen und umzusetzen.
Der Ortsrat Sehnde empfiehlt für den Friedhof Sehnde, dass nicht benötige Flächen auf dem Friedhof Sehnde, im nördlichen Bereich, mit einer Hecke am Weg abzupflanzen und die Flächen nördlich davon sich selbst zu überlassen sind, so dass keine aufwendigen Arbeiten anfallen (Anlage 7.1).
Der Ortsrat Wassel empfiehlt für den Friedhof in Wassel, dass bei entsprechender Nachfrage auch Urnenbeisetzungen unter Bäumen zugelassen werden sollen. Für 2015 sind für eine Bepflanzung mit Bäumen keine Mittel eingestellt worden. Bei entsprechendem Bedarf in 2015 könnten Urnen unter vorhandenen Lindenbäumen beigesetzt werden. Dem Konzept zur Opti-mierung der Grünflächen und Pflegestandards wird zugestimmt (Anlage 6).
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt für den Friedhof Dolgen, dass dem Konzept zur Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards zugestimmt wird (Anlage 1).
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt für den Friedhof Evern, dass nicht benötigte Flächen im südlichen und nordöstlichen Bereich mit einer Hecke abzupflanzen sind. Die Flächen dahinter sollen sich selbst überlassen werden, so dass keine aufwendigen Arbeiten anfallen (Anlage 2.1).
Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt für den Friedhof Haimar, dass nicht benötigte Flächen im nordwestlichen Bereich mit einer Hecke abzupflanzen sind. Die Fläche dahinter soll sich selbst überlassen werden, so dass keine aufwendigen Arbeiten anfallen (Anlage 5.1).
Weiterhin empfiehlt der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar, auf dem Friedhof Haimar die Hecke im Bereich der Urnengräber an der B 65 zu verbreitern und Urnengräber auch an anderen Stellen anzubieten (Anlage 5.1).
Die Ortsräte Dolgen-Evern-Haimar, Sehnde und Wassel empfehlen, dass die Gehölze und Gewächse auf Gräbern und die Einfassungen/Hecken bis zu einem Meter Höhe zuzulassen sind (Anlage 9.2, vgl. § 31(2)).
Die Fachbereichsausschüsse Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung sowie Stadt-entwicklung und Bauaufsicht empfehlen, dass die Empfehlungen der Ortsräte vom 10.11.2014 Bestandteil des Beschlusses durch den Rat der Stadt Sehnde werden sollen. Alle Ergebnisse der Empfehlungen wurden in die Anlagen 2.1, 3.1, 5.1, 7.1 und 9.2 fachlich entsprechend eingearbeitet. Die genannten Karten und Texte sind als Anlagen dem 1. Nachtrag der BV 2104/0057 beigefügt worden.
Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung hat die Ver-waltung beauftragt, im Jahr 2015 ein Konzept vorzulegen, wie die Gestaltung und die Pflege-maßnahmen auf den Überhangflächen (auf allen Friedhöfen) zeitlich und finanziell umzusetzen sind. Diese Formulierung wird Bestandteil des Beschlusses.
Die der BV 2014/0057 als Anlage 9 beigefügte „Neufassung der Friedhofsatzung“ wurde ent-sprechend der Empfehlungen der Ortsräte und Fachbereichsausschüsse überarbeitet. Die endgültig zu beschließende Friedhofsatzung ist als Anlage 9.2 beigefügt. Zum besseren Ver-ständnis wird als Anlage 9.1 eine Übersicht beigefügt, in der die Veränderungen in der Satzung, bezogen auf einzelne Paragrafen erläutert werden.
Die Anlagen 1, 6 und 10 bis 15 wurden nicht verändert und werden aus der BV 2014/0057 übernommen und damit Bestandteil des Beschlusses.
Die der BV 2014/0057 beigefügte Anlage 4 entfällt, weil die Beratungen zum Friedhof Greten-berg ergeben haben, dass den Vorschlägen der Verwaltung nicht gefolgt werden soll. Die der BV 2014/0057 beigefügte Anlage 8 entfällt, weil diese Anlage zum besseren Ver-ständnis für die Friedhofsatzung (Vergleich vorher – nachher) erstellt worden ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 2_1 Evern Karte Pflegestandards Anlage 3_1 Gretenberg Karte Pflegestandards Anlage 5_1 Haimar Karte Pflegestandards Anlage 7_1 Sehnde Karte Pflegestandards Anlage 9_1 Vergleich der Änderungen in der Satzung Anlage 9_2 Friedhofsatzung Neu
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||