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Vorlage - 2014/0057-1  

 
 
Betreff: Neuordnung des Bestattungswesens

hier: Neufassung der Friedhofsatzung, der Friedhofsgebührensatzung und 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung sowie Betriebsabrechnung 2013, Zwischenkalkulation 2014, Gebührenkalkulation 2015



Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2014/0057
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
11.12.2014 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 2_1 Evern Karte Pflegestandards
Anlage 3_1 Gretenberg Karte Pflegestandards
Anlage 5_1 Haimar Karte Pflegestandards
Anlage 7_1 Sehnde Karte Pflegestandards
Anlage 9_1 Vergleich der Änderungen in der Satzung
Anlage 9_2 Friedhofsatzung Neu

Beschlussvorschlag:

 

       a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu b) zu fassen.

b)Der Rat beschließt die dieser BV 2014/0057-1 beigefügten Anlagen in den vorliegenden Fassungen:

Anlage 2.1 – Evern – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards

Anlage 3.1 – Gretenberg – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards

Anlage 5.1 – Haimar – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards

Anlage 7.1 – Sehnde – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards

Anlage 9.2 - Entwurf zur Neufassung der Friedhofsatzung

 

Der Rat beschließt die der BV 2014/0057 beigefügten Anlagen in den vorliegenden Fassungen:

Anlage 1 – Dolgen – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards

Anlage 6 – Wassel – Karte: Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards

Anlage 10 - Übersicht über die Fehlbeträge und Überschüsse

Anlage 11- Betriebswirtschaftliches Ergebnis des Jahres 2013 als Betriebsabrech-

                nungsbogen

Anlage 12 - Gebührenbedarfsberechnung

Anlage 13 - Qualifizierte Flächenermittlung

Anlage 14 - 3. Änderung der Verwaltungskostensatzung

Anlage 15 - Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel werden 2015 zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2015 ein Konzept vorzulegen, wie die Gestaltung und die Pflegemaßnahmen auf den Überhangflächen (auf allen Friedhöfen) zeitlich und finanziell umzusetzen sind.

 

 

 


Sachverhalt:

Die Ortsräte Dolgen-Evern-Haimar, Sehnde und Wassel haben am 10.11.2014, die Fachbe-reichsausschüsse Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung  sowie Stadtentwicklung und Bauaufsicht haben am 11.11.2014 zur Neuordnung des Bestattungswesens beraten.

 

Dabei wurde vom Ortsrat Sehnde empfohlen, den Friedhof in Gretenberg nicht zu schließen und Erd-Bestattungen auf dem Friedhof Gretenberg weiterhin zuzulassen. Weiterhin sollen Urnenbeisetzungen und halbanonyme Urnenbeisetzungen unter einem Baum als Beisetzungs-arten hinzukommen.

Weiterhin wurde vom Ortsrat Sehnde empfohlen, dass die Grünflächen zu reduzieren sind und die nicht als Grabfelder genutzten Flächen als Grünanlagen umzuwidmen sind. Dem Konzept zur Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards wird zugestimmt (Anlage 3.1).

Die Kapelle in Gretenberg soll solange erhalten bleiben -der Abriss ist nicht an ein bestimmtes Jahr gebunden- bis es zu aufwendigen Reparaturen kommt. Voraussetzung für die Erhaltung der Kapelle ist, dass ein Vertragspartner (Einzelpersonen oder juristische (Förderverein) Personen) die laufende Bauunterhaltung übernimmt.

Die Verwaltung wird zur weiteren Kostensenkung beauftragt, die Möglichkeit eines Pflegevertra-ges mit Einzelpersonen oder juristischen (Förderverein) Personen zu prüfen und umzusetzen.

 

Der Ortsrat Sehnde empfiehlt für den Friedhof Sehnde, dass nicht benötige Flächen auf dem Friedhof Sehnde, im nördlichen Bereich, mit einer Hecke am Weg abzupflanzen und die Flächen nördlich davon sich selbst zu überlassen sind, so dass keine aufwendigen Arbeiten anfallen (Anlage 7.1).

 

Der Ortsrat Wassel empfiehlt für den Friedhof in Wassel, dass bei entsprechender Nachfrage auch Urnenbeisetzungen unter Bäumen zugelassen werden sollen. Für 2015 sind für eine Bepflanzung mit Bäumen keine Mittel eingestellt worden. Bei entsprechendem Bedarf in 2015 könnten Urnen unter vorhandenen Lindenbäumen beigesetzt werden. Dem Konzept zur Opti-mierung der Grünflächen und Pflegestandards wird zugestimmt (Anlage 6).

 

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt für den Friedhof Dolgen, dass dem Konzept zur Optimierung der Grünflächen und Pflegestandards zugestimmt wird (Anlage 1).

 

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt für den Friedhof Evern, dass nicht benötigte Flächen im südlichen und nordöstlichen Bereich mit einer Hecke abzupflanzen sind. Die Flächen dahinter sollen sich selbst überlassen werden, so dass keine aufwendigen Arbeiten anfallen (Anlage 2.1).

 

Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt  für den Friedhof Haimar, dass nicht benötigte Flächen im nordwestlichen Bereich mit einer Hecke abzupflanzen sind. Die Fläche dahinter soll sich selbst überlassen werden, so dass keine aufwendigen Arbeiten anfallen (Anlage 5.1).

 

Weiterhin empfiehlt der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar, auf dem Friedhof Haimar die Hecke im Bereich der Urnengräber an der B 65 zu verbreitern und Urnengräber auch an anderen Stellen anzubieten (Anlage 5.1).

 

Die Ortsräte Dolgen-Evern-Haimar, Sehnde und Wassel empfehlen, dass die Gehölze und

Gewächse auf Gräbern und die Einfassungen/Hecken bis zu einem Meter Höhe zuzulassen sind (Anlage 9.2, vgl. § 31(2)).

 

Die Fachbereichsausschüsse Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung sowie Stadt-entwicklung und Bauaufsicht empfehlen, dass die Empfehlungen der Ortsräte vom 10.11.2014 Bestandteil des Beschlusses durch den Rat der Stadt Sehnde werden sollen. Alle Ergebnisse der Empfehlungen wurden in die Anlagen 2.1, 3.1, 5.1, 7.1 und 9.2 fachlich entsprechend eingearbeitet. Die genannten Karten und Texte sind als Anlagen dem 1. Nachtrag der BV 2104/0057 beigefügt worden.

 

Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung hat die Ver-waltung beauftragt, im Jahr 2015 ein Konzept vorzulegen, wie die Gestaltung und die Pflege-maßnahmen auf den Überhangflächen (auf allen Friedhöfen) zeitlich und finanziell umzusetzen sind. Diese Formulierung wird Bestandteil des Beschlusses.

 

Die der BV 2014/0057 als Anlage 9 beigefügte „Neufassung der Friedhofsatzung“ wurde ent-sprechend der Empfehlungen der Ortsräte und Fachbereichsausschüsse überarbeitet. Die endgültig zu beschließende Friedhofsatzung ist als Anlage 9.2 beigefügt. Zum besseren Ver-ständnis wird als Anlage 9.1 eine Übersicht beigefügt, in der die Veränderungen in der Satzung, bezogen auf einzelne Paragrafen erläutert werden.

 

Die Anlagen 1, 6 und 10 bis 15 wurden nicht verändert und werden aus der BV 2014/0057 übernommen und damit Bestandteil des Beschlusses.

 

Die der BV 2014/0057 beigefügte Anlage 4 entfällt, weil die Beratungen zum Friedhof Greten-berg ergeben haben, dass den Vorschlägen der Verwaltung nicht gefolgt werden soll.

Die der BV 2014/0057 beigefügte Anlage 8 entfällt, weil diese Anlage zum besseren Ver-ständnis für die Friedhofsatzung (Vergleich vorher – nachher) erstellt worden ist.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation

Aufwendungen

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation

Auszahlungen

Gebührenkalkulation

Gebührenkalkulation

 

 


Anlage/n:

Anlage 2_1 Evern Karte Pflegestandards

Anlage 3_1 Gretenberg Karte Pflegestandards

Anlage 5_1 Haimar Karte Pflegestandards

Anlage 7_1 Sehnde Karte Pflegestandards

Anlage 9_1 Vergleich der Änderungen in der Satzung

Anlage 9_2 Friedhofsatzung Neu

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 2_1 Evern Karte Pflegestandards (444 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 3_1 Gretenberg Karte Pflegestandards (350 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 5_1 Haimar Karte Pflegestandards (520 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 7_1 Sehnde Karte Pflegestandards (653 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Anlage 9_1 Vergleich der Änderungen in der Satzung (78 KB)    
Anlage 7 6 öffentlich Anlage 9_2 Friedhofsatzung Neu (206 KB)    
Stammbaum:
2014/0057   Neuordnung des Bestattungswesens hier: Neufassung der Friedhofsatzung, der Friedhofsgebührensatzung und 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung sowie Betriebsabrechnung 2013, Zwischenkalkulation 2014, Gebührenkalkulation 2015   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2014/0057-1   Neuordnung des Bestattungswesens hier: Neufassung der Friedhofsatzung, der Friedhofsgebührensatzung und 3. Satzung zur Änderung der Verwaltungskostensatzung sowie Betriebsabrechnung 2013, Zwischenkalkulation 2014, Gebührenkalkulation 2015   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage