Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0152  

 
 
Betreff: Gemeinsame kommunale Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
hier: Beitritt des Landkreises Hameln-Pyrmont und des Landkreises Peine
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 1 Steuerung und Innerer Service   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
19.03.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag
Satzung neu
Satzung zur 4. Änderung der Satzung

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu b) zu fassen.

 

b) Der Rat der Stadt Sehnde stimmt dem Beitritt des Landkreises Hameln-Pyrmont und des Landkreises Peine zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 4. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT), zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.

 


Sachverhalt:

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit, die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt, war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der  Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

 

Als weitere Gebietskörperschaften haben der Landkreis Hameln-Pyrmont und der Landkreis Peine Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Kreistag des Landkreis Hameln-Pyrmont hat am 15.07.2014 einen entsprechenden Beschluss gefasst. Im Kreistag des Landkreis Peine wurde der Beschluss am 17.12.2014 gefasst.

 

In diesem Zusammenhang wurde die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wurde das Stammkapital (§ 1 (5) durch den Betritt der neuen Träger entsprechend angepasst.

Die Satzung in bereits abgeänderter Form, finden Sie in Anlage 2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag

2. Satzung in abgeänderter Form

3. Satzung zur 4. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche  

    Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Öffentlich-rechtlicher Vertrag (294 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Satzung neu (338 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Satzung zur 4. Änderung der Satzung (159 KB)