Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Ilten empfiehlt der Beschluß zu d) b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d) c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d) d) Der Rat beschließt: Die Straßen in der Gemarkung Ilten, Flur 2
- Zum Flakenbruch mit den Flurstücken 301/05(teilw.) 302/09, 302/10, 303/05 - An Kötters Pfuhl mit den Flurstücken 301/05(teilw.), 302/19, 302/20, 303/10 - An der Masch mit den Flürstücken 301/05(teilw.), 302/29, 302/30, 303/15 - Sülterkamp mit dem Flurstück 301/05 (teilw.), 301/52, 301/55, 473/10 - Eddenwiese mit den Flurstücken 300/14 und 300/16 - Schmiedewiese mit den Flurstücken 406/17(teilw.), 405/10, 404/22, 405/18 - Habenharst mit den Flurstücken 406/17(teilweise), 408/17, 406/06, 408/05
unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Sachverhalt:Die Verkehrsflächen in den Baugebieten „Kälberanger“ und „Kleewiese“ im Ortsteil Ilten sind abschließend hergestellt. Die Straßen sind danach gemäß § 6 des Nieders.Straßengesetzes (NStrG)dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Dies betrifft die im Flur 2 der Gemarkung Ilten im Folgenden genannten Straßen: Zum Flakenbruch, An Kötters Pfuhl, An der Masch, Sülterkamp, Eddenwiese, Schmiedewiese und Habenharst
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:ALK – Auszüge/ Planskizzen
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