Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0207  

 
 
Betreff: 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 "Erweiterung Borsigring" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
15.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage_BV-2015-0207_327-4_Geltungsbereich

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327Erweiterung Borsigring“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ waren die Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Firma mit größeren Flächenbedarf geschaffen worden, da es eine Nachfrage nach größeren Gewerbegrundstücken gab. Nach der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans hat sich die Veräußerung der gesamten Fläche an eine Firma nicht ergeben. Es werden nunmehr kleinere Gewerbegrundstücke nachgefragt. Daher soll die Fläche aufgeteilt werden und durch eine Stichstraße erschlossen werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit der 4. Änderung geschaffen werden.

 

Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.   

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

90.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 4. Änderung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage_BV-2015-0207_327-4_Geltungsbereich (229 KB)