Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ waren die Voraussetzungen zur Ansiedlung einer Firma mit größeren Flächenbedarf geschaffen worden, da es eine Nachfrage nach größeren Gewerbegrundstücken gab. Nach der Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans hat sich die Veräußerung der gesamten Fläche an eine Firma nicht ergeben. Es werden nunmehr kleinere Gewerbegrundstücke nachgefragt. Daher soll die Fläche aufgeteilt werden und durch eine Stichstraße erschlossen werden. Die Voraussetzungen dafür sollen mit der 4. Änderung geschaffen werden.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 4. Änderung
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