Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0208  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 "Vor dem Bahnhof" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
15.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
331-1Vor dem Bahnhof-Karte_mGB_B-Plan
331-1Vor dem Bahnhof-Karte_mGB_Luftbild

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331Vor dem Bahnhofmit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Auf dem Grundstück „Peiner Straße 3 – 5“ soll eine Bebauung in geschlossener Bauweise erfolgen, wie es der Bebauungsplan vorschreibt. Für die geschlossene Bauweise sind aber die Grundflächenzahl (GRZ) und die Geschossflächenzahl (GFZ) zu erhöhen, da sonst eine geschlossene Bauweise nicht möglich ist.

Neben der Erhöhung der GRZ und GFZ sollen mit der 1. Änderung auch die Baugrenzen angepasst werden. Zudem soll die Gebietsgrenze zwischen Mischgebiet und Kerngebiet im südlichen Bereich nach Osten verschoben werden, damit das ganze Grundstück „Peiner Straße 5“ im Mischgebiet liegt. 

Mit der 1. Änderung soll die Straßenverbindung zwischen (alte) Peiner Straße und der Bahnhofstraße überprüft und ggf. angepasst werden, auch im Hinblick einer späteren Erschließung der Maschwiesen als Baugebiet. Dazu muss ggf. ein Teil der Verkehrsfläche für den ruhenden Verkehr im Norden in eine Verkehrsfläche für den fließenden Verkehr umgewandelt werden.

 

Zur Einleitung und Weiterführung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

72.500,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Auszug aus dem Bebauungsplan mit Geltungsbereich der 1. Änderung

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 331-1Vor dem Bahnhof-Karte_mGB_B-Plan (724 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 331-1Vor dem Bahnhof-Karte_mGB_Luftbild (6718 KB)