Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0218  

 
 
Betreff: Beschluss über eine Veränderungssperre für den Bereich "Iltener Straße Südost" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
15.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
359 Iltener Straße Südost_Veränderungssperre

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufgrund der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit den §§ 10, 11 und 58 NKomVG beschließt der Rat der Stadt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ im Ortsteil Sehnde eine Veränderungssperre in der vorgelegten Fassung.

 

 

 


Sachverhalt:

Zur Sicherung der Planung für den Bereich des Bebauungsplans 359 „Iltener Straße Südost“ (vgl. Beschlussvorlage Nr. BV/2014/0041) ist es erforderlich eine  Veränderungssperre zu erlassen.

Die Veränderungssperre wird als Satzung beschlossen.

 

Begründung:

Es liegen einige Bauanträge bzw. Bauvoranfragen zur Aufstellung großer Werbeanlagen und Nachnutzung von Gebäuden an der B65 vor. Auf der Südseite hinter der Bebauung „Iltener Straße 5 – 5A“ ist noch eine größere Freifläche, die einer Bebauung/Nutzung zugeführt werden kann. In dieser exponierten Lage an der B65 besteht ein hoher Anspruch an die städtebauliche Ausprägung hinsichtlich Nutzung und Gestaltung.

 

Damit auf die o. g. Situation reagiert werden konnte, war die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich, damit hier keine städtebaulichen Missstände entstehen. Dieses soll mit entsprechenden Reglungen mit dem Bebauungsplan Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ erfolgen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ soll ein Konzept erstellt werden, welches ein verträgliches Miteinander zwischen Wohnen und gewerblicher Nutzung in dieser Gemengelage sichert.

 

Die o. g. Bauvoranfragen und Bauanträge sind hierfür zurückgestellt worden. Die erste Zurückstellung läuft Mitte August aus.

 

Um die Planungsziele zu sichern, soll nun für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 359 „Iltener Straße Südost“ im Ortsteil Sehnde eine Veränderungssperre erlassen werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

71.500,00 €

500,00 €

 

 


Anlage/n:

Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich  „Iltener Straße Südost“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 359 Iltener Straße Südost_Veränderungssperre (133 KB)