Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0228  

 
 
Betreff: Wahl für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III (Sehnde, Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke und Rethmar)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 2 Bürgerservice   
Beratungsfolge:
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
08.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   
Ortsrat Rethmar Vorberatung
07.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Rethmar (offen)   
Ortsrat Sehnde Vorberatung
06.07.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Bürgerservice Vorberatung
09.07.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Die Ortsräte Dolgen-Evern-Haimar, Rethmar, Sehnde empfehlen, den Beschluss zu d) zu          fassen.

b) Der Fachbereichsausschuss Bürgerservice empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

d) Der Rat der Stadt Sehnde wählt Frau Vivien Köhne zur Schiedsperson des Schiedsamtsbezirks III für die Dauer von fünf Jahren.

 

 


Sachverhalt:

Das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk III ist neu zu besetzen. Die Amtsperiode der bisherigen Schiedsperson für diesen Bezirk, Herrn Dirk Ohrndorf, läuft am 23.08.2015 aus.

 

Herr Ohrndorf steht aus beruflichen Gründen für eine erneute Amtsperiode nicht zur Verfügung.

 

§ 3 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (Niedersächsisches Schiedsämtergesetz-NSchÄG) bestimmt folgende Voraussetzungen für die Übernahme eines solchen Ehrenamtes:

 

(1) Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das 

     Amt geeignet sein.

 

(2) Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher

     Ämter nicht besitzt.

 

(3) In das Amt soll nicht berufen werden,

     1. wer das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat;

     2. wer nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

     3. wer durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung

         über sein Vermögen beschränkt ist

 

Es liegt eine Bewerbung von Frau Vivien Köhne, 31319 Sehnde OT Gretenberg, Behrbohmskamp 1a, vor

 

Gemäß § 4 NSchÄG wird die Schiedsperson vom Rat der Gemeinde auf 5 Jahre gewählt.

Nach § 4 VV NSchÄG soll die Gemeinde u. a. die Organisation, die sich die Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen satzungsgemäß zum Ziel gesetzt hat, hören. Dies erfolgt grundsätzlich in einem durch die Vereinigung der Schiedspersonen Hannover-Bückeburg durchgeführten Seminar. Dieses Seminar mit dem Thema „Die Schiedsfrau/ der Schiedsmann als Organe der Rechtspflege im vorgerichtlichen Verfahren“ wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Durch die Verwaltung wurde der Vorstand der Vereinigung ausführlich über die Bewerberin informiert. Der Vorstand der Vereinigung der Schiedspersonen Hannover-Bückeburg schlägt hiernach vor, das Amt an Frau Vivien Köhne zu übertragen.

 

Es wird somit vorgeschlagen, Frau Vivien Köhne das Amt zu übertragen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Beschlussvorlage ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: