Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Bilm der Stadt Sehnde beschlossen. Die Bereiche in der Ortslage Bilm, die mit der 36. Änderung eine neue Darstellung erhalten, sind dem anliegenden Auszug des Flächennutzungsplans zu entnehmen.
Sachverhalt:Zur Einleitung des Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich der Ortslage Bilm der Stadt Sehnde ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Zuletzt hat sich der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht mit der Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplans in der Ortslage Bilm in seiner Sitzung am 27.05.2015 befasst. In der Sitzung wurde ein neuer Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit einer Konkretisierung der Änderungsflächen vorgestellt. Der Änderungsbereich für das geplante Baugebiet am nordöstlichen Ortsrand von Bilm hat sich auf ca. 9.000 m² mit einer Baufläche von ca. 7.500 m² reduziert. Damit muss auch weniger Baufläche herausgenommen werden. Es wird eine Herausnahme nun in zwei Bereiche von einer Gesamtfläche von ca. 7250 m² empfohlen.
Zur Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zur 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Vor den Bilmer Mühlen“ zu fassen. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem in der Anlage dargestellten Bereichen.
Rechtliche Auswirkungen: Die Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Voraussetzung zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ und damit zur Erweiterung und Abrundung des Siedlungsbereiches von Bilm an dieser Stelle.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Darstellung der Änderungsbereiche
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