Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 4. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Auf den Flächen im Bereich Stettiner Weg im Norden, Gretenberger Straße im Osten, Marienburger Straße im Süden und Elbinger Straße im Westen soll eine Nachverdichtung der Bebauung erfolgen bzw. alte Gebäude durch neue Gebäude ersetzt werden. Im Osten, Norden und Westen sind für diesen Bereich Baulinien festgesetzt worden, während im Süden eine Baugrenze festgesetzt wurde. Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans sollen die Baulinien durch Baugrenzen ersetzt und überprüft werden, inwieweit die Abstände der künftigen Baugrenzen zu den Straßen verringert werden können bzw. angepasst werden können. Zurzeit betragen die Abstände zur Straße 2,5 m im Norden, 7,0 -7,5 m im Osten, 4,5 m im Süden und 4,0 m im Westen. Aufgrund der Baulinien und der Abstände zu den Straßen sind eine Nachverdichtung und der Neubau größerer Gebäude nicht möglich, da neue Gebäude nicht mit ausreichendem Abstand zu den vorhandenen Gebäuden errichtet werden können.
Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße“ mit Geltungsbereich der 4. Änderung Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße“
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