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Vorlage - 2015/0265  

 
 
Betreff: Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in verschiedenen Straßen in Sehnde, OT Sehnde
hier: Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 der Straßenausbaubeitragssatzung (ABS) und Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 ABS

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
22.07.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lehrter Straße
Waldstraße
Heidering
Käthe-Kollwitz-Weg
Werner-Höchstädt-Straße
Schopenhauerweg
Straße des Großen Freien West
Straße des Großen Freien Mitte
Straße des Großen Freien Ost
Steinweg
Südtorfeld

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b) zu fassen.

b) Der Rat fasst den nachfolgenden Beschluss:

    Der Beschluss der Aufwandsspaltung gemäß § 7 Ziff. 9 ABS zur Erhebung der Straßenausbaubeiträge wird in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende

    Teileinrichtungen gefasst:

Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Lehrter Straße“, „Waldstraße“, „Heidering“, „Käthe-Kollwitz-Weg“, „Werner-Höchstädt-Straße“, „Schopenhauerweg“, „Straße des Großen Freien West“, „Straße des Großen Freien Mitte“, „Straße des Großen Freien Ost“, „Steinweg“, „Südtorfeld“

 

Weiterhin wird der Beschluss der Abschnittsbildung gem. § 8 Abs. 2 ABS in folgenden Ortsteilen und Straßen und für folgende Teileinrichtungen gefasst:

 Sehnde, Straßenbeleuchtung: „Straße des Großen Freien Ost“ gem. Anlage

 

 


Sachverhalt:

Die Verwaltung schlägt den Ausspruch der Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung für die im o.g. Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen im Ortsteil Sehnde, als Voraussetzung der Beitragserhebung vor.

 

Begründung:

Der Teilausbau hinsichtlich der(LED-) Beleuchtung wurde in den im Beschlussvorschlag genannten Straßen im Ortsteil Sehnde im Jahr 2013 abgeschlossen. Auf Grund der Ausbaubeitragssatzung vom 20.12.2001 in der zurzeit gültigen Fassung besteht die Möglichkeit, die Beitragspflicht nach Beendigung der Teilmaßnahmen und dem Ausspruch der Aufwandsspaltung sowie der Abschnittsbildung entstehen zu lassen. Da ein weiterer Ausbau der o. g. Straßen derzeit nicht vorgesehen ist, sollte im vorliegenden Fall die Möglichkeit der Teilabrechnung genutzt werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

ALK-Auszüge

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Lehrter Straße (50 KB)    
Anlage 3 2 öffentlich Waldstraße (77 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Heidering (72 KB)    
Anlage 5 4 öffentlich Käthe-Kollwitz-Weg (54 KB)    
Anlage 6 5 öffentlich Werner-Höchstädt-Straße (64 KB)    
Anlage 7 6 öffentlich Schopenhauerweg (60 KB)    
Anlage 8 7 öffentlich Straße des Großen Freien West (40 KB)    
Anlage 9 8 öffentlich Straße des Großen Freien Mitte (74 KB)    
Anlage 10 9 öffentlich Straße des Großen Freien Ost (107 KB)    
Anlage 11 10 öffentlich Steinweg (64 KB)    
Anlage 12 11 öffentlich Südtorfeld (36 KB)