Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0275  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.09.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
08.10.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Prüfungsbericht GA 2012 Sehnde
Konsolidierter Gesamtabschluss 2012 Sehnde.docx

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
    die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.

 

  1. Der konsolidierte Gesamtabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.

 

  1. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 Abs. 4 bis 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat die Stadt Sehnde ab dem Haushaltsjahr 2012 die Jahresabschlüsse ihrer Kernverwaltung und die Jahresabschlüsse ihrer ausgegliederten Bereiche zu einem konsolidierten Gesamtabschluss zusammenzufassen.

 

Der konsolidierte Gesamtabschluss besteht nach § 128 Abs. 6 NKomVG aus

 

-          einer konsolidierten Ergebnisrechnung

-          einer Gesamtbilanz

-          den konsolidierten Anlagen nach § 128 Abs. 3 Nrn. 2 bis 4 NKomVG:

-          Anlagenübersicht

-          Schuldenübersicht

-          Forderungsübersicht

 

und ist durch einen Konsolidierungsbericht zu erläutern. Die Pflicht nach § 128 Abs. 6 Satz 3 NKomVG dem Konsolidierungsbericht eine Kapitalflussrechnung beizufügen, ist erstmals für das Haushaltsjahr 2013 zu erfüllen.

 

Mit dieser Vorlage legt die Stadt Sehnde den ersten konsolidierten Gesamtabschluss für das Haushaltsjahr 2012 vor.

 

Der Gesamtabschluss wurde dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt. Der Bürgermeister hat gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die Vollständigkeit und Richtigkeit des Abschlusses festgestellt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat den konsolidierten Gesamtabschluss 2012 gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG geprüft und die Ergebnisse in dem dieser Vorlage beigefügten Schlussbericht zusammengefasst.

 

Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes schließt mit folgendem Prüfungsschluss-vermerk ab

„Der konsolidierte Gesamtabschluss zum 31.12.2012 und der Konsolidierungsbericht der Stadt Sehnde entsprechen nach pflichtgemäßer Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtlage gibt zu Feststellungen oder Beanstandungen keinen Anlass. Die Stadt Sehnde wird wirtschaftlich geführt.“

 

Zu dem Schlussbericht hat der Bürgermeister nach § 129 Abs. 1 NKomVG Stellung zu nehmen.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht des Gesamtabschlusses:

 

Der Schlussbericht zum Gesamtabschluss weist erläuterungsbedürftige Bestandteile auf, zu denen ich wie folgt Stellung nehme:

 

Anmerkung zu Punkt 3.2: „Ziele und Kennzahlen wurden noch nicht zur Grundlage von Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle genutzt.“

 

Durch die Vorlage des konsolidierten Gesamtabschlusses 2012 wird erstmals ein Gesamtüberblick über das Vermögen, die Schulden, das Ressourcenaufkommen und den Ressourcenverbrau ermöglicht. Allerdings ist der Gesamtabschluss kein Instrument, welches primär u. a. der Steuerung der Kernverwaltung und der verselbständigten Aufgabenträger dient. Die erstmalige Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses lässt eine Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Gesamtlage des Konzerns Stadt Sehnde nur zum Stichtag zu. Eine Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle durch Ziele und Kennzahlen setzt auch voraus, dass u. a. auch Planungsdaten auf der Ebene des kommunalen Konzerns vorliegen. Dieser Abschluss kann damit nur die Grundlage bilden, um Ziele und Kennzahlen zu definieren.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Sehnde 2012

Konsolidierter Gesamtabschluss 2012 der Stadt Sehnde (Gesamtbilanz zum 31.12.2012, Gesamtergebnisrechnung 2012, Konsolidierte Anlagen, Konsolidierungsbericht)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Prüfungsbericht GA 2012 Sehnde (684 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Konsolidierter Gesamtabschluss 2012 Sehnde.docx (1113 KB)