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Vorlage - 2015/0276  

 
 
Betreff: Beschlussfassung über die Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2012 der Stadt Sehnde sowie Entlastung des Bürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Finanzen und Controlling   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
30.09.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
08.10.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
JA 2012-Prüfungsbericht 2012 RPA
JA 2012-Bilanz zum 31.12.2012
JA 2012-Gesamtergebnis- und -finanzrechnung 2012
JA 2012-Rechenschaftsbericht 2012

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
    die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:

 

  1. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
  2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
  3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
  4. Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.940.154,82 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
  5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 676.870,61 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 128 NKomVG hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung klar und übersichtlich aufzustellen. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune darzustellen.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde gemäß der §§ 155 und 156 NKomVG durchgeführt.

 

Der Bereich der technischen Prüfung wird gemäß Vereinbarung durch das Rechnungsprüfungsamt der Region Hannover wahrgenommen. Die Ergebnisse der Prüfung für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 sind mit gesondertem Schlussbericht vom 20.01.2015 in der Vorlage Nr. BV/2015/0283 dargestellt. Dieser Prüfungsbericht wird damit Bestandteil der Kenntnisnahme, der Beschlussfassung und der Entlastung für den Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2012.

 

Das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses 2012 des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde ist in dem dieser Beschlussvorlage beigefügten Schlussbericht enthalten. Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit einem Überschuss in Höhe von 2.617.025,43 € ab. Dieser teilt sich in einen Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 1.940.154,82 € und dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 676.870,61 € auf. Die erhebliche Abweichung gegenüber der Haushaltplanung 2012 ist im Schlussbericht sowie insbesondere im beigefügten Rechenschaftsbericht im Einzelnen erläutert. Weiterhin ist die Bilanz zum 31.12.2012 sowie die Gesamtergebnis- und die Gesamtfinanzrechnung für 2012 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Stellungnahme des Bürgermeisters zum Schlussbericht des Jahresabschlusses zum 31.12.2012:

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat mir den Schlussbericht zum Jahresabschluss der Stadt Sehnde zum 31.12.2012 vorgelegt. Dieser stellt in erster Linie die Richtigkeit der Rechnungslegung im Jahresabschluss 2012 und bildet das Ergebnis der Prüfungsarbeiten des Rechnungsprüfungsamtes ab.

 

Im Anschluss an der Erstellung des Schlussberichtes nimmt der Bürgermeister, soweit erforderlich, Stellung zu den Prüfungsanmerkungen. Die Stellungnahme des Bürgermeisters ist, wie der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes, Bestandteil des Jahresabschlusses.

 

Der Schlussbericht zum Jahresabschluss 2012 weist einen erläuterungsbedürftigen Bestandteil auf, zu der ich wie folgt Stellung nehme:

 

Anmerkung zu Punkt 2.4 - Steuerung:

 

„Die Kosten- und Leistungsrechnung wurde nicht vollständig nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechend den örtlichen Bedürfnissen zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eingesetzt.“

 

Stellungnahme:

Die Einführung einer rechtlich geforderten flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung ist eine sehr komplexe Thematik, die nicht innerhalb weniger Monate oder auch weniger Jahre vollständig umsetzbar ist. Von daher war der Aufbau dieser flächendeckenden Kosten- und Leistungsrechnung zum Beginn des Haushaltsjahres 2011 nicht möglich. Der Aufbau dieses Steuerungselementes in der Haushaltswirtschaft ist bis heute nicht abgeschlossen, wird aber sukzessive vorangetrieben.

 

 

Feststellung des Jahresabschlusses:

 

Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Sehnde sowie der Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Sehnde hat gravierende Fehler und Mängel nicht festgestellt. Gegen die Entlastungserteilung bestehen keine Bedenken.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2012

Bilanz zum 31.12.2012

Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzrechnung 2012

Rechenschaftsbericht 2012

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich JA 2012-Prüfungsbericht 2012 RPA (872 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich JA 2012-Bilanz zum 31.12.2012 (491 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich JA 2012-Gesamtergebnis- und -finanzrechnung 2012 (92 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich JA 2012-Rechenschaftsbericht 2012 (1526 KB)