Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring” ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring” hat sich der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 22.07.2015 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 28.08.2015. Aus der Öffentlichkeit sind keine Anregungen und Hinweise, über die zu beschließen ist, eingegangen. Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.
Der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring” ist die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom Verwaltungsausschuss zu fassen. Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring” und die Begründung dazu.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Fläche in kleinere Grundstücke und die Erschließung durch eine Stichstraße geschaffen werden.
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring” wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt. Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring” und die Begründung dazu.
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