Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt folgenden Beschluss: -Der Rat nimmt den Bericht über die technische Prüfung der Jahresrechnung 2012 und 2013 gemäß den §§ 137, 155 NKomVG des Teams Kommunalprüfung der Region Hannover vom 20.01.2015 zur Kenntnis -Dem Bürgermeister wird für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 insoweit Entlastung erteilt.
Sachverhalt:Die Verwaltung übergibt den o.g. Bericht einschließlich der von ihr verfassten Stellungnahme zur Kenntnisnahme.
Die technische Prüfung ist abgeschlossen.
Der Bericht gem. §§ 155 ff. NKomVG liegt vor und ist dieser Drucksache beigefügt.
Die Verwaltung gibt gemäß der Aufforderung der Region zu den mit Prüfungsbemerkung (PB) versehenen Textziffern(TZ) folgende Stellungnahme ab:
Baugebiet „Kuhlager West“; Endausbau Helene-Stöcker-Straße; INV: 12.507 PB 16 Leistungsabrechnung
Die Fahrbahnbefestigung wurde nicht ausgefräst sondern aufgenommen und zur Recyclinganlage nach Steinwedel gebracht und dort gebrochen. Das Fräsen der Fahrbahn war nicht möglich gewesen, da die Hochbautätigkeiten noch nicht abgeschlossen waren und der Baustellenverkehr erhalten werden musste.
Die gebrochene Fahrbahnbefestigung wurde zurück zur Baustelle nach Sehnde geliefert und als Straßenausgleichschicht mit dem zugelieferten Schotter vermischt wieder verwendet.
Um die vorhandenen Höhen auszugleichen, wäre es notwendig gewesen , insgesamt 522,70 t Schotter zu liefern und einbauen. Diese Menge reduzierte sich um das zurückgebrachte Material von der Recyclinganlage Steinwedel, sodass in der Schlussrechnung nur 237,75 t Schotter abgerechnet wurden. Die Abrechnung erfolgte unter der Alternativpos. 5.1.020 „Bituminöse Fahrbahnbefestigung aufnehmen“, EP 4,66 €/ m². 1.796,94 m² x 4,66 €/m² = 8.373,74 € und Pos.5.1.080 „Schottertragschicht liefern und herstellen“ 237,75 m² x 18,18 €/t = 4.322,30 €
Pos. 5.1.020 + 5.1.080 = 8.373,74 € + 4.322,30 € = 12.696,04 € netto 15.108,29 € brutto Die Abrechnung beim Fräsen der Fahrbahnfläche hätte sich wie folgt dargestellt: Pos. 5.1.010 „Bituminöse Fahrbahnbefestigung fräsen“ 1.796,94 m² x 2,35 €/m² =4.222,81 € und Pos.5.1.080 „Schottertragschicht liefern und herstellen“ 522,70 t x 18,18 €/t = 9.502,69 €
Pos. 5.1.010 + Pos. 5.1.080 = 4.222,81 € + 9.502,69 € = 13.725,50 € netto 16.333,34 € brutto Durch das Aufnehmen der Fahrbahnbefestigung und die vorgenommene Abrechnungsweise wurden sogar 1.225,05 € (16.333,34 € - 15.108,29 €) gespart. Eine Überzahlung ist insoweit nicht erfolgt.
Bonhoefferhaus PB 20: Die ausführende Firma hat die im allgemeinen Sprachgebrauch übliche, jedoch falsche, Begrifflichkeit „Nachtrag“ für vereinbarte Stundenlohnleistungen benutzt. Diese „Nachträge“ wurden als Stundenlohnarbeiten beauftragt, da ihre Erforderlichkeit vor Baubeginn auf Grund des Alters des Bonhoefferhauses nicht ersichtlich war. Richtig in diesem Zusammenhang wäre die Benutzung eines Begriffs wie. z.B. zusätzliche Leistungen gewesen. Nachträge ergeben sich per Definition niemals aus Stundenlohnarbeiten, da diese, wenn auch dem Umfang nach nicht genau bestimmt, vertraglich vereinbarte Leistungen sind.
PB 22: Unter der Position 7.1 wurde der erforderliche Stundenlohn für zusätzliche Arbeiten abgerechnet. Die Pos. 9.02 enthält lediglich die reinen Materialkosten für das erforderliche Verkehrsschild. Eine doppelte Abrechnung liegt somit nicht vor.
Feuerwehrhaus Müllingen / Wirringen PB 24: Die Nachtragspositionen des Auftragnehmers Fa. Matthies sind durch das Büro Mannewitz, Herrn Rißmann geprüft worden. Die Einheitspreise wurden als angemessen angesehen. Daher ist keine Rechnungslegung des Vorlieferanten notwendig. Die geschätzte und auch erteilte Auftragssumme wurde trotz der Nachtragspositionen unterschritten.
Umbau Krippe Höver PB 27: Der Nachlass von 1 % wurde bei Prüfung der Schlussrechnung von allen Beteiligten tatsächlich übersehen. Die Abrechnungssumme beträgt 4.416, - €, der Nachlass in Höhe von 44,165 € ist bereits von der Fa. Hartmann zurück gefordert.
KGS PB 29: Gemäß der allgemeinen Bestell- und Zahlungsbedingungen der Stadt Sehnde, Punkt 5.1 wird bei Bau-, Reparatur- und Fuhrleistungen kein Skonto einbehalten! PB 29 ist damit nicht zutreffend.
PB 30 : In Abstimmung mit der damaligen Sachgebietsleitung wurde die Maßnahme als besonders dringlich eingestuft, es wurde daher auf ein Vergleichsangebot verzichtet.
PB 31 : Bei Lieferung von Bauteilen wird auf eine Abnahmebescheinigung verzichtet, Gewährleistung bei Auftragssumme < 10.000,- € ist nicht zu vereinbaren.
Neubau Mensa und FWG Rethmar
Anmerkung 33: Der Nachlass von 3,5 % ist richtig, dieser wurde bereits von der Fa. Beike zurück gefordert, bzw. beim Sicherheitseinbehalt berücksichtigt.
PB 34: Der Abzug der Bauwesenversicherung 0,16 % ist berücksichtigt! Es wurden vom SG 1.3 insgesamt 128,28 € einbehalten. Auch die unter Punkt E aufgeführten 3 % Nachlass wurden bereits bei Auszahlung der Schlussrechnung Los 1 einbehalten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Bericht über die technische Prüfung 2012 und 2013
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