Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) 1. Der Verwaltungsausschuss beschließt die Annahme folgender Spenden:
- 300,00 € Geldspende von Herrn Franz Bollig, Sehnde Ilten, für die 775-Jahr Feier in Ilten - 500,00 € Sachspende in Form von 20 Helmlampen vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde für die Ortsfeuerwehr Sehnde
2. Der Verwaltungsausschuss schlägt dem Rat vor, den Beschluss zu b) zu fassen.
b) Der Rat beschließt die Annahme einer Sachspende vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde in Form eines Schnelleinsatzzeltes in einem Wert von 2.807,00 € für die Ortsfeuerwehr Sehnde. Außerdem wird der Annahme einer Geldspende der Familie Karl-Jürgen Falkenhagen aus Sehnde in Höhe von 2.210,00 € für die Jugendfeuerwehr Sehnde zugestimmt.
Sachverhalt:Gemäß § 111 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) entscheidet die Vertretung über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen. Die Einwerbung und Entgegennahme des Angebotes obliegt dem Hauptverwaltungsbeamten.
Nach § 25 Abs. 1 der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung (GemHKVO) hat der Rat beschlossen, dass die Zuständigkeit über die Annahme und Vermittlung von Zuwendungen von einem Wert mehr als 100,-- € bis zu 2.000,-- € auf den Verwaltungsausschuss übertragen wird. Bis zu einem Wert von 100,-- € entscheidet der Bürgermeister.
Der Stadt Sehnde werden folgende Spenden und Zuwendungen angeboten:
- 300,00 € Geldspende von Herrn Franz Bollig, Sehnde Ilten, für die 775-Jahr Feier in Ilten - 500,00 € Sachspende in Form von 20 Helmlampen vom Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde für die Ortsfeuerwehr Sehnde
Die Annahme dieser Spenden ist auf Grund der Höhe vom Verwaltungsausschuss zu beschließen.
Darüber hinaus hat der Förderverein der Ortsfeuerwehr Sehnde der Stadt Sehnde ein Schnelleinsatzzelt in einem Wert von 2.807,00 € für die Ortsfeuerwehr Sehnde angeboten. Außerdem hat die Familie Karl-Jürgen Falkenhagen aus Sehnde eine Geldspende in Höhe von 2.210,00 € für die Jugendfeuerwehr Sehnde angeboten.
Die Annahme dieser Spenden ist vom Rat zu beschließen
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
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