Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d)Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Mit der 5. Änderung soll der Bereich Röntgenweg – Friedrich-Ebert-Straße – Gretenberger Straße neu geordnet werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist für die Spielplatzfläche eine Baufläche zur Bebauung für gemeindliche Zwecke und Baugrenzen festgesetzt. Die Baugrenzen schränken die Bebaubarkeit der Spielplatzfläche und die Bebaubarkeit der umliegenden Grundstücke ein. Daher sollen die Baugrenzen in diesen Bereich geändert und die Baulinien durch Baugrenzen ersetzt werden. Außerdem soll die Festsetzung für gemeindliche Zwecke aufgehoben werden. Damit sind die Möglichkeiten einer Nachverdichtung in diesem Bereich gegeben.
Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße mit Geltungsbereich der 5. Änderung Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße
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