Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0342  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 301 "Gretenberger Straße / Ladeholzstraße", 5. Änderung, im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
03.12.2015 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
08.12.2015 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
17.12.2015 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV2015-0342_Anlage_301-5B-Plan mit GB-5_Änderung
BV2015-0342_Anlage_301-5_GB-5-Änderung

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der 5. Änderung soll der Bereich Röntgenweg – Friedrich-Ebert-Straße – Gretenberger Straße neu geordnet werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist für die Spielplatzfläche eine Baufläche zur Bebauung für gemeindliche Zwecke und Baugrenzen festgesetzt. Die Baugrenzen schränken die Bebaubarkeit der Spielplatzfläche und die Bebaubarkeit der umliegenden Grundstücke ein. Daher sollen die Baugrenzen in diesen Bereich geändert und die Baulinien durch Baugrenzen ersetzt werden. Außerdem soll die Festsetzung für gemeindliche Zwecke aufgehoben werden. Damit sind die Möglichkeiten einer Nachverdichtung in diesem Bereich gegeben. 

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ ist ein neuer Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

19.000,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

19.000,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße mit Geltungsbereich der 5. Änderung

Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholz-Straße

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV2015-0342_Anlage_301-5B-Plan mit GB-5_Änderung (345 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BV2015-0342_Anlage_301-5_GB-5-Änderung (2552 KB)