Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0355  

 
 
Betreff: Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl zum Rat der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Bürgerservice Vorberatung
18.02.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Bürgerservice ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.03.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a)Der Fachausschuss Bürgerservice empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

b)Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

c)Das Wahlgebiet der Stadt Sehnde wird in zwei Wahlbereiche eingeteilt.

 

Wahlbereich I umfasst die Ortsteile:

Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde.

 

Wahlbereich II umfasst die Ortsteile:

Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen.

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Wahl in Wahlbereichen durchzuführen. Nach Absatz 3 können Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Zahl und die Abgrenzung bestimmt der Rat, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder feststehen.

 

Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder ergibt sich aus § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG); sie beträgt 34 Ratsmitglieder.

 

Bei einer Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.

 

Nach § 52 NKWG ist die gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG festgelegte Einwohnerzahl, die die Landesstatistikbehörde auf Grund einer allgemeinen Zählung der Bevölkerung oder deren Fortschreibung für einen mindestens 12 Monate und höchstens achtzehn Monate vor dem Wahltag liegenden Stichtag ermittelt hat, maßgebend.

Stichtag ist der 30. Juni 2015.

 

Die Niedersächsische Landeswahlleiterin hat mit Schreiben vom 17.08.2015 mitgeteilt, dass durch Verzögerungen bei der Bereitstellung dieser Daten eine rechtzeitige Veröffentlichung nicht gewährleistet ist. Daher sollen nun auf die Einwohnerzahlen zum Stichtag 31. März 2015 zurückgegriffen werden um eine Abgrenzung der Wahlbereiche durchführen zu können.

 

Nach der vorliegenden fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Landesstatistikbehörde hat die Stadt Sehnde am 31.03.2015 eine Wohnbevölkerung von 23.170 Personen gehabt.

 

Unter Beibehaltung von zwei Wahlbereichen beträgt die durchschnittliche Bevölkerungszahl 11.685 Personen.

 

Da von der Landesstatistikbehörde keine amtlichen Einwohnerzahlen für die Ortsteile festgestellt werden, muss für die Berechnung zur Bildung der Wahlbereiche auf die EDV-Zahlen des Bürgerbüros zurückgegriffen werden, die geringfügig von der Gesamtzahl der Landesstatistikbehörde abweichen.

 

Am 31. März 2015 waren in der Stadt Sehnde 23.340 Personen gemeldet.

 

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

 

a)  Durchschnittliche Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten

     Personen bei Bildung von 2 Wahlbereichen     11.670

 

b)  Abweichung um 25%          2.918

 

c)  maximal pro Wahlbereich       14.588

 

d)  minimal pro Wahlbereich         8.753

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Kommunalwahlen das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in die gleichen Wahlbereich wie auch 2011 einzuteilen, und zwar

 

Wahlbereich I

Mit den Ortsteilen

Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde

und einer Einwohnerzahl am 31.03.2015 von 12.355 Personen.

 

Wahlbereich II

Mit den Ortsteilen

Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen

und einer Einwohnerzahl von 10.985 Personen.

 

Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl würde 5,87 % betragen und somit im Rahmen der zulässigen Abweichung von 25 % liegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: