Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen: b) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:
1) Beschlüsse zu den Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB, Nachtrag:
TÖB: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst - Schreiben vom 14.08.2015 und 04.11.2015 (Auswertung Luftbilder)
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung wird entsprechend ergänzt.
2) Satzungsbeschluss (neu): Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht mit den Ergänzungen dazu.
Sachverhalt:Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde ist der Satzungsbeschluss zu fassen. Begründung: Mit dem Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ im Ortsteil Bilm haben sich zuletzt der Ortsrat Bilm in seiner Sitzung am 02.12.2015 und der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht in seiner Sitzung am 08.12.2015 befasst. Der Ortsrat und der Fachbereichsausschuss haben denen in der Beschlussvorlage 2015/0331 aufgeführten Beschlussvorschläge zugestimmt und weiter empfohlen. Zu den o. g. Sitzungen ist das Schreiben zur Auswertung von Luftbildern durch LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vorgetragen worden und der Beschlussvorschlag dieses Nachtrags formuliert worden.
Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken kann der Rat der Stadt Sehnde den in diesem Nachtrag der Beschlussvorlage formulierten Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse ist der als Anlage der Beschlussvorlage 2015/0331 (Ursprungsbeschlussvorlage) beigefügte Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu. Die Begründung wird entsprechend der Beschlüsse ergänzt.
Rechtliche Auswirkungen: Mit dem Bebauungsplan werden die Voraussetzungen für Bebauung der Fläche mit Wohnhäusern geschaffen.
ABWÄGUNG Nachstehend sind die Nachträge zu den Eingaben mit Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB aufgeführt.
Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:
Zusammenstellung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB mit Einzelblättern zu den Stellungnahmen, die Anregungen enthalten.
TÖB: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst - Schreiben vom 04.11.2015
Anregungen:
„Die hier vorhandenen Luftbilder wurden auf ihren Antrag ausgewiesen (siehe Vermerk(e) in beigefügter Kartengrundlage).
Die Aufnahmen zeigen keine Bombardierung innerhalb des Planungsbereiches. Gegen die vorgesehene Nutzung bestehen in Bezug auf Abwurfkampfmittel (Bomben) keine Bedenken.
Sollten bei Erdarbeiten andere Kampfmittel (Granaten, Panzerfäuste, Minen etc.) gefunden werden, benachrichtigen Sie bitte umgehend die zuständige Polizeidienststelle, das Ordnungsamt oder den Kampfmittelbeseitigungsdienst des LGLN – Regionaldirektion Hannover.
Die Auswertung von Luftbildern ist kostenpflichtig. Die Kosten der Auswertung haben Sie zu tragen.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Die Stadt Sehnde hat am 06.08.2015 einen Antrag zur Auswertung von Luftbildern, ob eine Bombardierung der Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplans erfolgte, gestellt. Die Ergebnisse der Luftbildauswertung sind der Stadt Sehnde mit dem o. g. Schreiben vom 04.11.2015 des LGLN mitgeteilt worden. Dass keine Bombardierung des Planungsbereiches stattgefunden hat, wird zur Kenntnis genommen. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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