Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0367  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 802 "Stiegfeld II", 1. Änderung, im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde
- Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Höver Vorberatung
09.02.2016 
Sitzung des Ortsrates Höver ungeändert beschlossen   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
23.02.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
03.03.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
802_1_GB_Anlage_BV2016-0367
802-1_Auszug 802 mit GB 1-Änd_Anlage BV 2016-0367
802-1 Stiegfeld II_Baufenster_Anlage BV2016-0367

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 802 „Stiegfeld II“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der  1. Änderung ist  aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Mit der 1. Änderung soll der Spielplatz im Baugebiet „Stiegfeld IIin einen Bauplatz umgewandelt werden. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 802 „Stiedfeld II“ ist die Fläche an der Bilmer Straße als Spielplatz festgesetzt. Die Spielplatzfläche wird nicht mehr benötigt (vgl. Spielplatzkonzept der Stadt Sehnde). Mit der 1. Änderung soll diese Fläche einer Bebauung zugeführt werden. In den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans sollen die nördlich und westlich angrenzenden Grundstücke einbezogen werden. Zum einen sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans hier der tatsächlichen Bebauung angepasst werden zum anderen soll eine Nachverdichtung der Bebauung überprüft werden.

 

Zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 802Stiegfeld II“ ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

54.500,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

54.500,00 €

1.500,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus der Liegenschaftskarte und Bebauungsplan Nr. 802 „Stiegfeld II“ beide mit  Geltungsbereich der 1. Änderung und Vergleich Baufenster-Baukörper

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 802_1_GB_Anlage_BV2016-0367 (512 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 802-1_Auszug 802 mit GB 1-Änd_Anlage BV 2016-0367 (1796 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 802-1 Stiegfeld II_Baufenster_Anlage BV2016-0367 (492 KB)