Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Beschluss:
Der Ortsrat Bilm fasst folgenden Beschluss:
Der Ortsrat Bilm beschließt die Straßen im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ in
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zu benennen.
Sachverhalt:Zur Vergabe von Hausnummern und Adressen sind die Straßen und Wege im Baugebiet „Vor den Bilmer Mühlen“ zu benennen.
Begründung: Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ hat der Rat der Stadt Sehnde in seiner Sitzung am 17.12.2015 gefasst. Nach dem Satzungsbeschluss steht die Vermarktung der Grundstücke an. Um die Grundstücke einer Adresse zuordnen zu können, ist die Vergabe von Hausnummern und die Benennung der Straßen und Wege im Baugebiet erforderlich. Die Lage und der Verlauf der Straßen und Wege sind aus dem anliegenden Plan ersichtlich.
Rechtliche Auswirkungen: Zur Gefahrenabwehr ist das schnelle Auffinden von Grundstücken und Gebäuden erforderlich. Hierzu bedarf es einer Benennung der Straßen und die Vergabe von Hausnummern um die Grundstücke und Gebäude einer Adresse zuzuordnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Städtebaulicher Entwurf mit einer Grundstücksaufteilung und Darstellung der Planstraße
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