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Beschlussvorschlag:Sachverhalt:Das Ehrenbeamtenverhältnis von Herrn Andreas Preß endet am 31.5.2016. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist daher neu zu ernennen. Die Mitgliederversammlung der Ortsfeuerwehr Dolgen hat Herrn Preß am 15.1.2016 erneut zur Ernennung vorgeschlagen. Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 3 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) beschließt der Rat auf Vorschlag der Mitgliederversammlung und nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung. Der stellvertretende Ortsbrandmeister ist auf die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Die nach § 8 Abs. 1 der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren (Feuerwehrverordnung –FwVo-) geforderten Voraussetzungen für die Übertragung der Funktion werden von Herrn Preß erfüllt. Der Regionsbrandmeister stimmt der erneuten Ernennung zu.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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