Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2015/0305-4  

 
 
Betreff: Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015

hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0305
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Bolzum Vorberatung
12.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Bolzum (offen)   
Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar Vorberatung
12.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Dolgen-Evern-Haimar (offen)   
Ortsrat Höver Vorberatung
12.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Höver (offen)   
Ortsrat Sehnde Vorberatung
12.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Ortsrat Wehmingen Vorberatung
12.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Ortsrat Wassel Vorberatung
19.04.2016 
Sitzung des Ortsrates Wassel (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Ausschnitt aus der Potenzialbetrachtung der 40. Änderung des FNP
Lage und Zuschnitt der kleinen Fläche im Südosten des HSM

Beschlussvorschlag:

a) der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

b) der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

c) der Ortsrat Höver empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

d) der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

e) der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

f) der Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

g) der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

h) der Rat fasst folgenden Beschluss:

Der Rat stimmt den Anmerkungen und Hinweisen der Stadtverwaltung zur erneuten Auslegung des RROP 2015 zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme im Beteiligungsverfahren abzugeben.

 

 


Sachverhalt:

Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten (Veröffentlichung im Gemeinsamen Amtsblatt für die Region Hannover und die Landeshauptstadt Hannover (Nr. 22 vom 20.06.2013) wurde das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP förmlich eingeleitet. Die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens erfolgte durch Zuleitung des RROP-Entwurfes (beschreibende und zeichnerische Darstellung) mit Begründung/Erläuterung und Umweltbericht mit Schreiben vom 05.08.2015 zur Stellungnahme an die nach § 3 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 NROG zu beteiligenden Träger öffentlicher Belange und weiterer Beteiligter mit Frist bis zum 30.11.2015 bzw. auf Antrag verlängert bis zum 18.12.2015. Im Beteiligungsverfahren hat die Verwaltung am 18.12.2015 die vom Rat der Stadt beschlossene Stellungnahme abgeschickt.  

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Auslegung der Unterlagen im Bürgerbüro der Region Hannover vom 10.09. bis 21.10.2015, mit einer Äußerungsfrist bis zum 04.11.2015. Gleichzeitig wurden die Unterlagen auch über das Internet bereitgestellt und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail angeboten.

Im Verlauf des Beteiligungsverfahrens wurden mehr als 1.600, teils sehr umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Diese wurden im Einzelnen fachlich ausgewertet. Die einzelnen Anregungen und Bedenken wurden im Verhältnis zu den einzelnen Festlegungen des RROP-Entwurfes 2015 untereinander und gegeneinander abgewogen. Die sich aus den Abwägungsvorschlägen ergebenden Änderungen wurden in den RROP-Entwurf 2015 eingearbeitet.

 

Auf der Grundlage des überarbeiteten Entwurfes soll ein erneutes Beteiligungsverfahren gem. § 10 Abs. 1 Sätze 1 bis 3 ROG i. V. m. §  3 Abs. 6 Sätze 1 und 2 NROG durchgeführt werden. Demnach wird die Möglichkeit einer Stellungnahme auf die geänderten Teile des RROP-Entwurfes 2015 begrenzt. Die Auslegung bzw. Möglichkeit der Abgabe einer Stellungnahme erfolgt über einen Zeitraum von sechs Wochen nach Ostern (April/Mai 2016).

 

Nach Auswertung der im zweiten Beteiligungsverfahren eingegangenen Anregungen und Bedenken werden die abgegebenen Stellungnahmen mit den Verfahrensbeteiligten im Juni 2016 erörtert. Zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens entscheidet die Regionsversammlung abschließend über den Entwurf und beschließt ihn gegebenenfalls als Satzung. Die Satzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser. Das RROP wird mit Bekanntmachung rechtswirksam (vgl. § 11 ROG).

 

Wesentliche Änderungen des Satzungsteils (beschreibende und zeichnerische Darstellung):

Die aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens vorgeschlagenen Änderungen des RROP-Entwurfes 2015 sind – mit Ausnahme der geänderten Festlegungen  der „Vorranggebiete Windenergienutzung“ mit Ausschlusswirkung – insgesamt als gering zu bezeichnen.

In einigen Abschnitten des RROP-Entwurfes sind redaktionelle Änderungen, das heißt, Formulierungsanpassungen  entsprechend der Rechtsqualität  der festgelegten Grundsätze und Ziele der Raumordnung vorgenommen worden.

Im Folgenden sind die wesentlichen inhaltlichen Änderungen des RROP-Entwurfes aufgeführt. An den Stellen, wo es Auswirkungen für das Stadtgebiet Sehnde gibt, bzw. wo angrenzende Bereiche betroffen sind, erfolgt eine Kennzeichnung mit einem „:

Abschnitt 2.1.2 Vorrang der Innenentwicklung

  •            Ziffer 02: Die „Öffnungsklausel“ zur Entwicklung neuer Siedlungsflächen am Siedlungsrand ist erweitert worden.

 

Abschnitt 2.1.4 Entwicklung ländlich strukturierter Siedlungen

  •            Ziffer 02: Hier sind als „ländlich strukturierte Siedlungen mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ ergänzt worden: Alligse und Steinwedel (im Verbund), Stadt Lehrte.

    Die Ortschaft Höver wurde hier nicht berücksichtigt

 

  •            Ziffer 03: Die Ausnahmeregelung zur Nicht-Anrechnung gewerblicher Bauflächen auf den Basiswert bezüglich der Eigenentwicklung wurde präzisiert.

 

  •            Ziffer 04: Als „Nahversorgungsschwerpunkte“ sind ergänzt worden: Osterwald, Stadt Garbsen, Ingeln-Oesselse, Stadt Laatzen, und Immensen/Arpke (im Verbund), Stadt Lehrte, sowie Hagen, Stadt Neustadt a. Rbge.

 

Abschnitt 2.2 Entwicklung der Daseinsvorsorge und Zentralen Orte

  •            Ziffer 04: Die Festlegung der „zentralen Siedlungsgebiete“ auf Stadtteilebene ist be-züglich der Städte Laatzen (Ergänzung: Laatzen-Mitte)  und Langenhagen (bzgl. des Stadtteils Kaltenweide ergänzt worden: „ohne Altenhorst, Hainhaus, Maspe, Twenge und Siedlung Twenge“) verändert.

 

 

Abschnitt 2.3 Entwicklung der Versorgungsstrukturen des Einzelhandels

  •            Ziffer 03: Hier wurde eine Anpassung der Agglomerationsregelung an die entsprechende Festlegung im LROP-Entwurf 2015 vorgenommen.

 

  •            Ziffer 04: Hier erfolgte eine Erweiterung des Beeinträchtigungsverbots für Einzelhandelsgroßprojekte auf integrierte Versorgungsstandorte.

 

Abschnitt 3.1.1 Freiraumschutz und Bodenschutz 

  •            Im Bereich der Freiraumsicherung ist das „Vorranggebiet Freiraumfunktionen“ in der zeichnerischen Darstellung in einigen Bereichen verkleinert bzw. an einer Stelle ergänzt worden.

    Ohne Auswirkungen, weil in Gebiet Nr. 14 eine Fläche nördlich der B 65 in der Gemarkung Ahlten betroffen ist

 

Abschnitt 3.1.2 Natur und Landschaft 

  •            Im Bereich der Festlegung von „Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft“  sowie der „Vorbehaltsgebiete zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes“ gab es aufgrund von Übernahmen landesweit bedeutsamer Brutvogelgebiete in einigen Bereichen eine Änderung in der zeichnerischen Darstellung.

    Vergrößerungen der Vorbehaltsgebiete Natur und Landschaft südlich von Bilm, am Billerbach / Burgdorfer Aue, am nördlichen Waldrand von Neuloh, südlich von Gretenberg, südlich von Rethmar/Evern/Haimar

    Verkleinerung des Vorbehaltsgebietes Natur und Landschaft an der Burgdorfer Aue / Grenze zum Landkreis Peine

 

Abschnitt 3.2.2 Forstwirtschaft

  •            Ziffer 04: Die Festlegung, zum Schutz der Waldränder vor Bebauung und sonstigen störenden Nutzungen einen Abstand von 100 m einzuhalten („100 m-Waldrandabstand“) als Ziel der Raumordnung (mit Beachtenspflicht) ist rechtlich wieder zu einem Grundsatz der Raumordnung (mit Berücksichtigungsgebot) zurückgestuft worden.

    Gilt für verschiedene Bereiche im Stadtgebiet im Spannungsfeld Siedlung - Wald

 

  •            Im Bereich der Festlegungen von „Vorbehaltsgebieten Wald“ und „Vorbehaltsgebieten zur Vergrößerung des Waldanteils“ gab es Änderungen in der zeichnerischen Darstellung.

    Rücknahme von Vorbehaltsgebiet Waldvergrößerungen westlich von Müllingen an der BAB 7 und östlich von Höver am Kreuzungspunkt B 65 / K 142

 

Abschnitt 3.2.1 Landwirtschaft 

  •            In Bezug auf die Festlegung von „Vorsorgegebieten Landwirtschaft“ gab es nur eine kleine gebietliche Änderung.

 

Abschnitt 3.2.3 Rohstoffgewinnung

  •            Im Bereich Rohstoffgewinnung wurden die räumlichen Festlegungen der „Vorranggebiet und Vorsorgegebiete Rohstoffgewinnung“ in der zeichnerischen Darstellung teilweise verändert.

    Eine Fläche östlich von Dolgen an der Burgdorfer Aue / Grenze zum Landkreis Peine wurde verkleinert

 

Abschnitt 3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Hochwasserschutz

  •         Im Bereich des Trinkwasserschutzes wurde in der zeichnerischen Darstellung ein „Vorranggebiet Trinkwassergewinnung“ aufgrund eines neuen Rechtstatus des Gebietes ergänzt. Des Weiteren sind die nachrichtlichen Darstellungen der „Vorranggebiete Trinkwassergewinnung“ in den benachbarten Landkreisen aus der zeichnerischen Darstellung entfernt

    Vorranggebiet zentrale Kläranlage in Sehnde wurde lagemäßig korrigiert 

 

  •            Im Bereich des vorsorgenden Hochwasserschutzes wurden in der zeichnerischen Darstellung ein „Vorranggebiet Hochwasserschutz“ und  „Vorbehaltsgebiete Hochwasserschutz“ in Anpassung an den jeweils neuen Rechtsstatus dieser Gebiete ergänzt

 

Abschnitt 3.2.5 Erholung und Tourismus

  •            Ziffer 05: Hier wurde als „Vorranggebiet regional bedeutsame Sportanlage - Eissport“ das Eissportstadium am Pferdeturm, Landeshauptstadt Hannover, ergänzt.

 

  •            In Bezug auf den Bereich Erholung gab es in der zeichnerischen Darstellung in wenigen Bereichen Änderungen bezüglich der Festlegung von „Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Erholung.

    Ergänzung der Fahrradroute „Regionsring“ von Sehnde nach Lehrte

 

Abschnitt 4.1.2 Schienenverkehr

  •            Ziffer 05: Hier wurden folgende „Vorranggebiete Anschlussgleis für Industrie und Gewerbe“ ergänzt: Gewerbegebiet Uhlenbruch, Stadt Barsinghausen, und Gewerbegebiet Schnedebruch, Stadt Sehnde.

 

  •            Des Weiteren ist die Trasse der ehemaligen Kalibahn von Algermissen nach Wehmingen wegen ihrer touristischen Bedeutung (Straßenbahnmuseum) als „Vorbehaltsgebiet Anschlussgleis für Industrie und Gewerbe“ neu festgelegt worden.

    Darstellung von Anschlussgleisen für Schnedebruch und HSM

 

Abschnitt 4.1.6 Wasserstraßen und Häfen

  •            Ziffer 03: Hier wurde als „Vorranggebiete Sportboothafen“ ergänzt: die Motorboothäfen Misburg und Limmer, Landeshauptstadt Hannover.

 

Abschnitt 4.2 Gewerbliche Wirtschaft

  •            Ziffer 03: Hier wurde als „Standorte Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten“ ergänzt: Lehrte Nord 2 und 3 sowie Hämelerwald/ Sievershausen, Stadt Lehrte sowie bzgl. des Standortes Gailhof ist der „Neue Hessenweg“ (im Verbund mit Gailhof) ergänzt.

 

Abschnitt 4.4 Energie

  •            Ziffer 03: Hier wurde neu als „Vorranggebiet Speicherung von Primärenergie“ der Ergas-Kavernenspeicher in der Stadt Ronnenberg, Empelde, zur Sicherung aufgenommen.

 

Abschnitt 4.4.3 Erneuerbare Energien

  •            Ziffer 02: Hier wurde die Ausnahmeregelung der Konzentrationsflächenplanung für Windenergie bezüglich raumbedeutsamer Einzelanlagen, die  in direktem räumlich-funktionalem Zusammenhang mit Windenergieparks benachbarter Planungsträger stehen, ersatzlos gestrichen.

 

In Bezug auf Windenergie ist die Gebietskulisse der Konzentrationsplanung, das heißt, die Festlegung von „Vorranggebieten Windenergienutzung“ mit Ausschlusswirkung außerhalb dieser Gebiete, verändert worden. Es sind sowohl „Vorranggebiete Windenergienutzung“ „entfallen“, als auch neu festgelegt worden.

    Fläche in Sehnde Nord ist als Vorranggebiet dargestellt worden

    Fläche südlich des HSM in Wehmingen ist als Vorranggebiet weiterhin in der zeichnerischen Darstellung enthalten

    Abstände von Wohnbebauung liegen bei 800 m.

 

 

Stellungnahme:

Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich auf die wesentlichen Änderungen des Satzungsteils, die in der o.g. Auflistung gekennzeichnet sind:

 

Zu Abschnitt 2.1.4 Entwicklung ländlich strukturierter Siedlungen:

Die Darstellung des Standortes Höver mit der Schwerpunktaufgabe zur Bereitstellung von Arbeitsstätten und deren Entwicklung wird begrüßt. Auch wenn der Ort Höver nicht über alle Ausstattungsmerkmale, die eine über die Eigenentwicklung hinausgehende Wohnsiedlungsentwicklung regionalplanerisch rechtfertigen, verfügt, ist die alleinige Beschränkung auf die Eigenentwicklung bei diesem Ort Schwerpunktaufgabe zur Bereitstellung von Arbeitsstätten nicht nachvollziehbar. Ein Entwicklungsspielraum in einer Größe von 5 % bezogen auf die vorhandene Siedlungsfläche ist unzureichend. Es sollte eine enge Verknüpfung von Wohnmöglichkeiten zu den Arbeitsstätten ermöglicht werden. Aus diesen Gründen sieht die Stadt Sehnde die Notwendigkeit für den Ort Höver eine weitergehende Wohnbauentwicklung zu ermöglichen. Somit ist es zwangsläufig, dass auch in Höver die Ausweisung als „ländlich strukturierte Siedlung mit Ergänzungsfunktion Wohnen“ erfolgt.

Im Hinblick auf die durchaus gegebenen Qualitäten bezüglich Nahversorgungseinrichtungen, Schulausstattung und SPNV-Anschluss wird auf die Stellungnahme vom 18.12.2015 verwiesen.

 

Zu Abschnitt 3.1.2 Natur und Landschaft: 

Der Änderung der zeichnerischen Darstellungen bei „Vorrang- und Vorbehaltsgebieten Natur und Landschaft“ sowie bei „Vorbehaltsgebieten zur Verbesserung der Landschaftsstruktur und des Naturhaushaltes“ im Stadtgebiet Sehnde aufgrund von Überschneidungen mit landesweit bedeutsamer Brutvogelgebiete wird zugestimmt.

 

Zu Abschnitt 3.2.2 Forstwirtschaft:

Es wird begrüßt, dass die Festlegung zu Abständen Siedlung-Wald rechtlich wieder zu einem Grundsatz der Raumordnung (mit Berücksichtigungsgebot) zurückgestuft worden ist. Weiterhin wird gefordert, dass das Berücksichtigungsgebot ausschließlich an Waldflächen gem. Waldgesetz und nicht zu sonstigen Gehölzflächen gelten soll.

 

Sehnde ist eine unterdurchschnittlich bewaldete Kommune (bezogen auf Zahlen der gesamten Region Hannover) mit einem Waldflächenanteil von 10 bis < 15%. Zur Vermehrung und Vernetzung von Waldanteilen sind Vorbehaltsgebiete zur Vergrößerung des Waldanteils darzustellen. Die im Verfahren erfolgten Rücknahmen von Vorbehaltsgebieten Waldvergrößerungen westlich von Müllingen an der BAB 7 und östlich von Höver am Kreuzungspunkt B 65 / K 142 sind nicht nachvollziehbar und unbegründet erfolgt. Die Stadt Sehnde fordert, dass eine Anpassung der Gebietskulisse „Vorbehaltsgebiete zur Vergrößerung des Waldanteils“ unter Berücksichtigung weiterer Belange wie der des Naturschutzes erfolgt. Die Vorbehaltsgebiete Waldvergrößerungen sollen wieder in die zeichnerische Darstellung mit aufgenommen werden.

 

Zu Abschnitt 3.2.3 Rohstoffgewinnung:

Die geänderte zeichnerische Darstellung wird begrüßt, da durch die Rücknahme dieses Vorranggebietes dem überlagernden Vorranggebiet Natur und Landschaft in diesem Bereich die größere Bedeutung beigemessen wird.

 

Zu Abschnitt 3.2.4 Wassermanagement, Wasserversorgung, Abwasserbehandlung und Hochwasserschutz:

Die lagemäßige Korrektur der Kläranlage Sehnde wird zur Kenntnis genommen.

 

Zu Abschnitt 3.2.5 Erholung und Tourismus:

Die übereinstimmende Darstellung zwischen regionalem Naherholungskonzept und RROP 2015 bzgl. der Routen der FAHRRADREGION wird begrüßt.

 

Zu Abschnitt 4.1.2 Schienenverkehr:

In Übereinstimmung mit den Darstellungen des RROP Lks. Hildesheim wird begrüßt, dass die Trasse der ehemaligen Kalibahn Algermissen – Wehmingen (HSM Straßenbahnmuseum) als Vorbehaltsgebiet festgelegt wird, um eine Option für das Straßenbahnmuseum zu erhalten. Da kein anderes Planzeichen zur Verfügung steht, wird die Trasse als „Vorbehaltsgebiet für Industrie und Gewerbe“ dargestellt. Die Darstellung der Trasse stellt nochmals die überregionale Freizeitbedeutung des HSM heraus.

 

Es wird begrüßt, dass aufgrund der regionalen und überregionalen Bedeutung die Grubenanschlussbahn Hugo im Bereich Schnedebruch in die beschreibende und zeichnerische Darstellung aufgenommen wird.

 

Zu Abschnitt 4.4.3 Erneuerbare Energien:

Es wird begrüßt, dass der Standort Sehne-Nord (im Verfahren: Lehrte-Sehnde 02) als „Vorranggebiet Windenergienutzung“ dargestellt wird. In die einzelgebietliche Abwägung gehen jedoch auch Flächen ein, auf denen durch Bestandsanlagen schon eine zum Teil erhebliche Vorbelastung der dortigen Fauna gegeben ist, da der Eingriff bereits erfolgt ist. Die Vereinbarkeit oder Unbedenklichkeit mit artenschutzrechtlichen Belangen kann nicht abschließend auf

regionalplanerischer Ebene geklärt werden. Die Region Hannover beurteilt den Ausschluss des Repowerings für solche Anlagen als unverhältnismäßige Einschränkung der Eigentumsrechte nach Art. 14 Absatz 1 GG. Solche Flächen, auf denen ein sehr hohes bis hohes naturschutzrechtliches Konfliktniveau ermittelt wurde, und die gleichwohl eine Vorbelastung durch bereits bestehende Anlagen aufweisen, werden daher als "Vorranggebiete Windenergienutzung" für ein standortgebundenes Repowering festgelegt.

Die Vorrangfläche Sehnde 02 (Wehmingen Hohenfels) wird im Entwurf zum RROP 2015 aus zwei Teilflächen gebildet: eine größere im Westen von Wehmingen und der Fläche des Hannoverschen Straßenbahnmuseums und westlich von einer Teilfläche des Landkreises Hildesheim (Gemeinde Algermissen) und einer kleineren Fläche südlich des Hannoverschen Straßenbahnmuseums und nordwestlich von der Ortschaft Lühnde und östlich von einer Teilfläche des Landkreises Hildesheim (Gemeinde Algermissen).

Beschreibung der Bauleitplanung in diesem Bereich: Im Sommer 2015 erlangten die 33. Änderung des FNP und der B-Plan Nr. 637 Rechtskraft: hier wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Team Regionalplanung die harten und weichen Tabuzonen für die Windkraftnutzung an diesem Standort diskutiert und besprochen. Ziel war ein Flächenabgleich zwischen RROP und FNP, um eine erneute Anpassung der Geltungsbereiche zu vermeiden. So wurde zu der Freizeitnutzung des Hannoverschen Straßenbahnmuseums eine 400 m–Zone als weiches Tabukriterium angesetzt. Aufgrund der verschiedenen harten und weichen Tabuzonen konnte so eine mit Ihnen abgestimmte Fläche festgesetzt werden. Die Fläche der 33. Änderung des FNP ist zugehörig zur Teilfläche Sehnde 02 im Entwurf des RROP 2015.

Zeitgleich zum Verfahren des RROP 2015 betreibt die Stadt Sehnde in Abstimmung mit der Regionalplanung die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes „Windkraft im Stadtgebiet“. Auch hier wurde analog zur 33. Änderung des FNP eine weiche Tabuzone mit 400 m-Abstand um die Freizeitnutzung des Hannoverschen Straßenbahnmuseums angewendet.

In dem nun vorgelegten Entwurf für den Bereich Sehnde 02 sind die Abstände zu den Siedlungen (800 m) und Einzelhäusern (600 m) berücksichtigt worden. Für den Freizeitbereich sind gar keine Abstandskriterien zur Ermittlung der Potenzialflächen angegeben worden. Daraus ergibt sich, dass die Darstellungen des RROP 2015 von der sich im Aufstellungsverfahren befindlichen 40. Änderung des FNP der Stadt Sehnde und den Grenzen des B-PLnes Nr. 637 erheblich abweichen. Die abweichenden Darstellungen betreffen die Flächen im Süden des Hannoverschen Straßenbahnmuseums. In diesen Bereich ragt auch eine Teilfläche des Landkreises Hildesheim (Gemeinde Algermissen) hinein, der Landkreis Hildesheim hat hier gar kein Potenzial und dementsprechend keine Vorrangflächen für die Windenergienutzung konkretisiert.

In der beigefügten Kartenanlage 1 sind die harten und weichen Tabuzonen zur Siedlung und zur überregionalen Freizeitnutzung Hannoversches Straßenbahnmuseum und die sich daraus ergebenden Potenzialflächen für Windenergie dargestellt (so, wie es in der 40. Änderung des FNP dargestellt ist). In der beigefügten Kartenanlage 2 sind für den südöstlichen Teilbereich der Potenzialfläche Sehnde 02 die Tabuzonen für Siedlungsbereiche dargestellt (ohne 400 m- Zone um Freizeitbereich Straßenbahnmuseum). Es ergibt sich für die südöstliche Teilfläche von Sehnde 02 eine kleine Restfläche von ca. 8,5 ha. Die Stadt Sehnde sieht es als folgerichtig an, dass diese kleine Fläche gar nicht zur Darstellung kommt, weil die Region Hannover eine Mindestgröße von 20 ha pro Fläche ansetzt, damit auf den Flächen mindestens drei Windenergieanlagen betrieben werden können.

Auf der westlichen Teilfläche Sehnde 02 hat die Stadt Sehnde mit ihrer 33. Änderung des FNP und dem B-Plan Nr. 637 Flächenausweisungen für drei Windenergieanlagen vorgenommen. Somit ist das geforderte Kriterium, dass Flächengrößen für mindestens drei Windenergieanlagen pro Standort auszuweisen sind, hier schon erfüllt. Die kleine östliche Teilfläche mit ca. 8,5 ha ist somit obsolet.

Die Stadt Sehnde fordert daher, die Vorrangfläche zu reduzieren, in dem die kleine Teilfläche im Südosten am Standort Sehnde 02 ersatzlos entfällt.

Es wird für den weiteren Abwägungsprozess angeregt, zu untersuchen, ob insgesamt um Freizeitnutzungen (Hannoversches Straßenbahnmuseum, Kleingärten etc.) eine Tabuzone mit 400 m eingerichtet werden sollte, um die besondere Schutzwürdigkeit herauszustellen. Die Vorsorgeabstände gemäß dem Planungskonzept Windenergienutzung dienen dem Schutz vor Immissionen in solchen (Siedlungs)Bereichen, in denen sich Menschen längere Zeit aufhalten, insbesondere wohnen, arbeiten und für längere Zeit ihre Freizeit verbringen, dazu gehören eben auch Freizeitbereiche mit einem örtlichen, regionalen und überregionalen Einzugsgebiet. Der besondere, überregionale Freizeitwert des Hannoverschen Straßenbahnmuseums wird zudem herausgestellt, weil die Schienentrasse zum Museum als Vorbehaltsgebiet festgelegt wird.

 

Es wird weiterhin gefordert, bezogen auf die Beeinträchtigungen der Anlagen auf das Schutzgut Mensch, generell den Abstand von Windenergieanlagen zu Wohngebieten von 800 m auf 1000 m zu vergrößern. Eine weitere Konkretisierung im Rahmen der Bauleitplanung wird allerdings für dringend erforderlich angesehen. Der endgültige Flächenzuschnitt muss im Weiteren einvernehmlich erfolgen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

X

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

1 – Ausschnitt aus der Potenzialbetrachtung zur 40. Änderung des FNP

2 – Lage und Zuschnitt der kleinen Teilfläche im Südosten des HSM

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ausschnitt aus der Potenzialbetrachtung der 40. Änderung des FNP (1318 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Lage und Zuschnitt der kleinen Fläche im Südosten des HSM (942 KB)    
Stammbaum:
2015/0305   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0305-1   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FB 4 Stadtentwicklung   Beschlussvorlage
2015/0305-2   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-3   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-4   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage
2015/0305-5   Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 hier: Stellungnahme der Stadt Sehnde   FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   Beschlussvorlage