Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu b) zu fassen:
b)
Folgende Vertreterinnen und Vertreter werden bestätigt:
Mitglieder Ersatzmitglieder Christian Nachtigall Roland Krause Jörg Gilgen Martina Fachmann Sascha Nikolaizik Andre Tzschieter-Otte Marco Puschmann Jonas Jäger Andre Steinecke Annika Moss Melanie Jung Ilona Strehl Leif Erichsen Sven Gröger Rafael Winkel
Sachverhalt:
Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit - die zum Ziel hatte eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt - war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.
Als weitere Gebietskörperschaft hat die Stadt Diepholz Interesse an einer Beteiligung geäußert. Der Rat der Stadt Diepholz hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 einen entsprechenden Beitrittsbeschluss gefasst.
In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert. So wird das Stammkapital (§ 1 (5)) durch den Betritt des neuen Trägers entsprechend angepasst.
Die Satzung in bereits abgeänderter Form finden Sie in Anlage 3.
Weiterhin fand nach den Vorschriften des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) und der Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ) bei HannIT am 20. April 2016 die Wahl der Beschäftigtenvertretung statt. Die Niederschrift des Wahlvorstands über das Wahlergebnis ist als Anlage beigefügt.
Entsprechend des § 110 Abs. 4 Nr. 2 NPersVG sind die gewählten Personen von den zuständigen obersten Vertretungsorganen, also den Hauptorganen der Träger der HannIT, zu bestätigen. Gem. § 3 NKomZG in Verbindung mit § 145 NKomVG können nur bei HannIT Beschäftigte Mitglied des HannIT Verwaltungsrates sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Öffentlich-rechtlicher Vertrag - Satzung zur 5. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR“, (HannIT) - Satzung in abgeänderter Form - Niederschrift des Wahlvorstands
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