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Vorlage - 2016/0441  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 361 "Birkenweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
361_Birkenweg_Entwurf_03-06-2016
361_Birkenweg_Begründung_Entwurf
Schallbeurteilung Buswendeschleife
Beurteilung geschützter Käferarten

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361Birkenweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

Für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

Gegenstand des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361Birkenweg“ und die Begründung dazu.

 

Der Bebauungsplan Nr. 361Birkenweg“ wird nach §13a Baugesetzbuch (BauGB), Bebauungsplänen der Innenentwicklung, aufgestellt, da die Voraussetzungen gegeben sind:

- Der Geltungsbereich umfasst eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung von rd. 49.000 m² und damit zwischen 20.000 m² bis weniger als 70.000 Quadratmetern (§ 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Die erforderliche allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat;

- die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, wird nicht vorbereitet oder begründet (§ 13a Abs. 1 Nr. 1BauGB);

- es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des BNatSchG) (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BauGB).

 

Da der Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt wird, kann auf die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden.

 

Auf den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB wird bei der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg“ verzichtet.

 

Nach § 13a (3) BauGB wird zurzeit der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu erörtern und sich zur Planung zu äußern.

 

Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung kann das beschleunigte Verfahren nach § 13 (2) BauGB angewandt werden.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

1.500,00 €

1.500,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

1.500,00 €

1.500,00 €

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

- Entwurf des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg“ und der Begründung

- schalltechnische Beurteilung

- Beurteilung geschützter Käferarten

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 361_Birkenweg_Entwurf_03-06-2016 (344 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 361_Birkenweg_Begründung_Entwurf (2231 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Schallbeurteilung Buswendeschleife (606 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Beurteilung geschützter Käferarten (222 KB)