Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0443  

 
 
Betreff: 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
07.06.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
F38_Keramische_Huette_AnlageBV2016-0443_GB5000

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Keramische Hütte“ der Stadt Sehnde beschlossen. Der Änderungsbereich liegt am östlichen Ortsrand des Ortsteiles Sehnde und grenzt südlich an die Peiner Straße (B 65).

Der Änderungsbereich ist aus dem anliegenden Auszug aus dem Flächennutzungsplan und Auszug aus der Liegenschaftskarte zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Im wirksamen Flächennutzungsplan wird der Bereich der ehemaligen Keramischen Hütte als gewerbliche Baufläche dargestellt. Des Weiteren sind die Flächen als Altstandort gekennzeichnet. Außerdem ist das Symbol für Sammelplatz/Recyclinghof aufgeführt, da hier seinerzeit die Ansiedlung des Recyclinghofes vorgesehen war.

Nach der Aufgabe der Keramischen Hütte wurden die Flächen weiterhin gewerblich genutzt. Dabei hat sich eine ungeordnete gewerbliche Nachnutzung entwickelt, u. a. von einer Autoverwertung. Ausgenommen von der gewerblichen Nutzung war die mit einem Wohnhaus bebaute Fläche am Ortsausgang nach Rethmar.

Mit der Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans soll für den Bereich der Keramischen Hütte, südlich der Peiner Straße (B 65), Wohnbauflächen dargestellt werden.

Im Osten wird der Änderungsbereich durch einen Wirtschaftsweg zur freien Feldmark abgegrenzt. Im Süden grenzt die Altablagerung „Sehnder Kippe“ mit der Flurbezeichnung „Am Steine“, Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Ladeholz“, an den Geltungsbereich. Die tatsächliche Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist die Flurstückgrenze.

Im Westen grenzt im nördlichen Bereich an der Peiner Straße eine gemischte Baufläche und im südlichen Bereich Grünflächen mit Baumbestand an den Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

Zur Einleitung des Änderungsverfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

12.000,00 €

3.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

12.000,00 €

3.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich F38_Keramische_Huette_AnlageBV2016-0443_GB5000 (281 KB)