Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Keramische Hütte“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Keramische Hütte“ ist der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Begründung: Mit der 38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Keramische Hütte“ hat sich zuletzt der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.06.2016 befasst. Er hat damals den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte in der Zeit vom 04.07.2016 bis einschließlich 22.07.2016. Es sind keine Äußerungen aus der Öffentlichkeit eingegangen. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte mit Schreiben vom 28. Juni 2016 mit der Frist bis einschließlich 2. August 2016 zur Abgabe einer Stellungnahme. Da die Frist der zur Abgabe einer Stellungnahme für die beteiligten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange noch bis zum 2. August 2016 läuft, werden die Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen, über die zu beschließen ist, in einem Nachtrag zu dieser Beschlussvorlage zusammengefasst und nachgereicht. Nach Prüfung und Auswertung der eingegangenen Äußerungen ist der nächste Schritt im Aufstellungsverfahren für die 38. Änderung des Flächennutzungsplans die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht. Dafür ist ein Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Rechtliche Auswirkungen: Für die Ausarbeitung des Entwurfs müssen die Äußerungen aus der frühzeitigen Beteiligung ausgewertet werden. Die bisher eingegangenen Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen haben keine Auswirkung auf die Planung der 38. Änderung des Flächennutzungsplans. Einige Anregungen sind bei der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) zu berücksichtigen. Alle Äußerungen mit Anregungen und Hinweisen, über die zu beschließen ist, werden in einem Nachtrag mit Einzelblättern zu den Anregungen mit Wiedergabe der Schreiben und eine „Stellungnahme der Stadt“ zusammengestellt. Die „Stellungnahmen der Stadt“ enthalten eine Aussage in der angegeben ist, wie die Äußerungen im Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans berücksichtigt werden. Gegenstand des aufgeführten Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses ist der als Anlage beigefügte Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie Karte zu den Biotoptypen
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