Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0483  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 361 "Birkenweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen und Hinweise
- Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
20.09.2016 
Sitzung des Ortsrates Sehnde (offen)   
Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Vorberatung
20.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
361_Birkenweg_Plan-Einzelblätter_Satzungsbeschluss
361_Birkenweg_Begründung_zum Satzungsbeschluss

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:

 

TÖB: Avacon AG Sarstedt

-Schreiben/E-Mail vom 06.07.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen des Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, wird zugestimmt.

 

 

TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH

- Schreiben/E-Mail vom 26.07.2016

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt.

 

 

TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

- Schreiben/E-Mail vom 19.07.2016 und 01.08.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird zugestimmt.

 

 

 

TÖB: Region Hannover, Team Städtebau

- Schreiben/E-Mail vom 28.07.2016

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover, Team Städtebau, wird zugestimmt.

 

 

TÖB: Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

-Schreiben/E-Mail vom 02.08.2016

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der üstra wird zugestimmt.

 

 

TÖB: Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-Schreiben/E-Mail vom 21.07.2016

 

Beschlussvorschlag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird zugestimmt.

 

 

2) Satzungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 361 „Birkenweg“ als Satzung und die Begründung dazu.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Zum Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 361 „Birkenweg im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde ist der Satzungs­beschluss zu fassen.

 

Begründung:

Mit dem Bebauungsplan Nr. 361 „Birkenweg“ hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.06.2016 befasst. Er hat den Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 01.07.2016 bis einschließlich 02.08.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 28.06.2016 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die Stadt muss die Eingaben und Äußerungen zum Bebauungsplan prüfen. Das Ergebnis der Abwägung ist vom Rat zu beschließen. Die Beschlussvorschläge zu den eingegangenen Anregungen, Hinweisen und Bedenken sind unter Beschlussvorschlag aufgeführt.

Nach Prüfung der eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken kann der Rat der Stadt Sehnde den Satzungsbeschluss fassen. Gegenstand dieser Beschlüsse sind die als Anlage beigefügte Bebauungsplan Nr. 361 „Birkenweg“ und die Begründung dazu.

 

Bebauungsplan Nr. 361 „Birkenweg“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde

Beteiligung

Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und § 3 (2) BauGB („Öffentliche Auslegung“) und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB

ABWÄGUNG

Anregungen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) BauGB:

Weder aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB noch aus der Öffentlichen Auslegung, Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sind Anregungen, Bedenken noch Hinweise vorgetragen worden.

 

Anregungen aus der Beteiligung nach § 4 (2) BauGB:

TÖB: Avacon AG Sarstedt

-Schreiben/E-Mail vom 06.07.2016

Anregungen/Hinweise:

„Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 28.06.2016 teilen wir Ihnen mit, dass gegen die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 361 unsererseits keine Bedenken bestehen.

Als Hinweis ist zu geben, dass die Zugänglichkeit der Trafostation jederzeit auch mit einem LKW gegeben sein muss. Bei den Planungen ist zu berücksichtigen, dass es zu keiner Überbauung und Bepflanzung der Versorgungsleitungen kommen darf.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Avacon AG wird ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung erneut beteiligt.

 

 

TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH

-Schreiben/E-Mail vom 26.07.2016

 

Anregungen/Hinweise:

Seitens der Telekom bestehen gegen den Bebauungsplan Nr. 361Birkenwegin Sehnde grundsätzlich keine Bedenken. Im Plangebiet befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. Hinsichtlich der TK-Versorgung betrachten wir das Gebiet grundsätzlich als erschlossen und sehen zurzeit keinen Handlungsbedarf. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über die weiteren Planungsaktivitäten.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Deutsche Telekom Technik GmbH wird ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung erneut beteiligt.

 

 

TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

-Schreiben/E-Mail vom 19.07.2016 und 01.08.2016

Anregungen/Hinweise:

„Durch das o.g. Vorhaben werden die Belange der in der Zuständigkeit des regionalen Geschäftsbereichs Hannover der NLStBV liegenden Landesstraße L411 berührt. Der Geltenbereich des Bebauungsplanentwurfs grenzt an die straßenrechtlich festgesetzte Ortsdurchfahrt Sehnde der L411, so dass ich dem Bebauungsplanentwurf im Grundsatz zustimmen kann. Der Ausbauplanung für die geplante Buswendeschleife habe ich bereits zugestimmt, eine Durchführungsvereinbarung zwischen der Stadt und der Straßenbau-verwaltung wurde geschlossen.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Der Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Tabelle „Konstruktive Anforderungen für Wohngebäude in erdfallgefährdeten Gebieten“ wird der Begründung als Anlage beigefügt.

 

 

TÖB: Region Hannover, Team Städtebau

-Schreiben/E-Mail vom 28.07.2016

Anregungen/Hinweise:

„Zu dem Bebauungsplan Nr. 361 „Birkenweg“ der Stadt Sehnde, Stadtteil Sehnde, bestehen aus der Sicht der Region Hannover als Träger öffentlicher Belange keine Anregungen und Bedenken.

Die Planung ist zudem mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise der Region Hannover werden zur Kenntnis genommen.

 

 

TÖB: Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe AG

-Schreiben/E-Mail vom 02.08.2016

 

Anregungen/Hinweise:

„Wir begrüßen, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans die Buswendeschleife planungsrechtlich gesichert werden soll. Wie in der Begründung angegeben erfolgt die weitere Abstimmung der Ausführungsplanung und Bauablaufplanung außerhalb des Bebauungsplanverfahrens. Wir haben daher zu den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 361 keine weiteren Hinweise oder Anmerkungen und bitten lediglich um die frühzeitige Beteiligung der üstra an der weiteren Planung auch außerhalb des Bebauungsplanverfahrens.“

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die üstra wird ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung erneut beteiligt.

 

 

TÖB: Vodafone Kabel Deutschland GmbH

-Schreiben/E-Mail vom 21.07.2016

 

Anregungen/Hinweise:

„Im Planbereich befinden sich Telekommunikationsanlagen unseres Unternehmens, deren Lage auf den beiliegenden Bestandsplänen dargestellt ist. Wir weisen darauf hin, dass unsere Anlagen bei der Bauausführung zu schützen bzw. zu sichern sind, nicht überbaut und vorhandene Überdeckungen nicht verringert werden dürfen. Sollte eine Umverlegung unserer Telekommunikationsanlagen erforderlich werden, benötigen wir mindestens drei Monate vor Baubeginn Ihren Auftrag an PL_NE3_Hannover@kabeldeutschland.de, um eine Planung und Bauvorbereitung zu veranlassen sowie die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass uns ggf. (z.B. bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen) die durch den Ersatz oder die Verlegung unseren Telekommunikationsanlagen entstehenden Kosten nach § 150 (1) BauGB zu erstatten sind.“

 

 

 

Stellungnahme der Stadtverwaltung:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Vodafone Kabel Deutschland GmbH wird ggf. im Rahmen der Ausführungsplanung erneut beteiligt.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

1.500,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

1.500,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

Bebauungsplan Nr. 361 „Birkenweg“ und die Begründung dazu.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 2 1 öffentlich 361_Birkenweg_Plan-Einzelblätter_Satzungsbeschluss (2095 KB)    
Anlage 1 2 öffentlich 361_Birkenweg_Begründung_zum Satzungsbeschluss (2245 KB)