Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister einen zweckgebundenen Kredit in Höhe
Sachverhalt:Nach der Richtlinie der Stadt Sehnde für die Aufnahme von Krediten gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG ist der Rat über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen zu unterrichten.
Aus der übertragenen Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2015 stehen insgesamt 3.857.100 € zur Verfügung. Im September 2015 wurde ein Antrag für einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms „Sonderförderung für Flüchtlingsunterkünfte“ gestellt. Da sich das Investitionsvorhaben verzögert hat, konnte der Kredit erst am 22.6. 2016 abgerufen werden. Nachfolgend sind die Konditionen aufgeführt:
Darlehensgeber: KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main Darlehensbetrag: 668.667,79 € Auszahlungskurs: 100 % Zinssatz: 0,00 % , fest bei 15.11.2025 Tilgungssatz: 5,2636 % p. a. Laufzeit: 15.08.2035 Annuität: 8.799,00 € vierteljährig zum 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.
Der Rat wird gemäß § 7 der oben genannten Richtlinie über die Kreditaufnahme von 668.667,79 € zu den in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Konditionen unterrichtet.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:./.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||