Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0490  

 
 
Betreff: Unterrichtung über die Aufnahme eines Investitionskredites
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt,
    den Beschluss zu c) zu fassen.

 

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

 

c) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der Bürgermeister einen zweckgebundenen Kredit in Höhe
    von 668.667,79 € zu den in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Konditionen aufgenommen
    hat.

 

 


Sachverhalt:

Nach der Richtlinie der Stadt Sehnde für die Aufnahme von Krediten gemäß § 120 Abs. 1 Satz 2 NKomVG ist der Rat über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen zu unterrichten.

 

Aus der übertragenen Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2015 stehen insgesamt 3.857.100 € zur Verfügung. Im September 2015 wurde ein Antrag für einen Kredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des Programms „Sonderförderung für Flüchtlingsunterkünfte“ gestellt. Da sich das Investitionsvorhaben verzögert hat, konnte der Kredit erst am 22.6. 2016 abgerufen werden.

Nachfolgend sind die Konditionen aufgeführt:

 

Darlehensgeber:   KfW Bankengruppe, Frankfurt am Main

Darlehensbetrag:  668.667,79 €

Auszahlungskurs: 100 %

Zinssatz:                0,00 % , fest bei 15.11.2025

Tilgungssatz:         5,2636 % p. a.

Laufzeit:                15.08.2035

Annuität:                8.799,00 € vierteljährig zum 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.

 

Der Rat wird gemäß § 7 der oben genannten Richtlinie über die Kreditaufnahme von 668.667,79 € zu den in dieser Beschlussvorlage aufgeführten Konditionen unterrichtet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

10.000,00 €

8.799,00 €

 

 


Anlage/n:

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