Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen. c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
§ 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Der Fehlbetrag aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.790,29 € wird mit der gem. § 24 Abs. 3 GemHKVO bestehenden Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.
Sachverhalt:Gemäß § 33 der Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat den Jahresabschluss und den Lage- und Rechenschaftsbericht des Eigenbetriebes festzustellen, die Entlastung der Betriebsleitung zu erteilen und über die Verwendung des Jahresgewinns bzw. die Behandlung des Jahresverlustes zu entscheiden.
Entsprechend der Beschlusses des Rates vom 23.03.2006 zur Einführung des Neuen Kommunalen Rechnungswesens (NKR) bei der Stadt Sehnde richtet sich auch die Wirtschaftsführung der kommunalen Unternehmen nach § 136 NKomVG nach den Bestimmungen des § 140 NKomVG.
Von daher ist die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Stadtentwässerung nicht mehr wie bisher nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuches (HGB), sondern nach den spezifischen Vorschriften des Landes Niedersachsen zum Neuen Kommunalen Rechnungswesen umzustellen. Die von der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – geprüfte Bilanz sowie die Ergebnis- und Finanzrechnung und der Lage- und Rechenschaftsbericht sind als Bestandteil des Prüfungsberichtes dieser Beschlussvorlage beigefügt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Das Prüfungsergebnis ist dem Rechnungsprüfungsamt bekannt gegeben worden. Das Rechnungsprüfungsamt hat keine weiteren eigenen Feststellungen getroffen.
Das ordentliche Jahresergebnis gemäß dem Bericht über die Abschlussprüfung beträgt 142.116,27 €. Damit ergibt sich gegenüber dem geplanten Ergebnis eine Verbesserung von 247.516,27 €. Dies ist insbesondere auf deutliche höhere Erträge bei den Abwassergebühren (+129.420,94 €) sowie auf Minderaufwendungen beim Betreiberentgelt (-98.737,11 €) und geringeren Zinsen (-53.015,17 €) zurückzuführen. Des Weiteren waren die Kostenerstattungen für Hausanschlüsse (223.339,39 €) im Haushaltsplan nicht im Ansatz enthalten.
Das außerordentliche Jahresergebnis weist einen Fehlbetrag in Höhe von 4.790,29 € aus. Bei der endgültigen Abrechnung der von der Stadt Sehnde für die Stadtentwässerung in 2014 erbrachten Leistungen wurde festgestellt, dass die Rückstellungen aus 2014 nicht ausreichten, um den Abrechnungsbetrag zu decken, so dass die oben genannten Summe als periodenfremder Aufwand zu verbuchen war.
Das Haushaltsjahr 2015 schließt daher mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 137.325,98 € ab.
Feststellung des Jahresabschlusses
Der nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG festgestellte Jahresabschluss wird mit dem Prüfungsbericht der BRS Treuhand GmbH – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – dem Rat vorgelegt. Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG die Jahresrechnung und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Abführung der kalkulatorischen Eigenkapitalverzinsung gem. § 12 Abs. 4 EigBetrVO der Jahre 2014 und 2015 in Höhe von jeweils 7.805,90 € im Haushaltsjahr 2016 nachzuholen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Prüfungsbericht BRS Treuhand GmbH - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||