Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Sachverhalt:Gemäß Ratsbeschluss ist der Rat über die Entwicklung der Haushaltssituation der Stadt Sehnde regelmäßig zu unterrichten:
I. Von daher wurde mit Stand vom 15.09.2016 die als Anlage beigefügte Übersicht zur voraussichtlichen Entwicklung des Ergebnishaushalts erstellt. Grundlage der Berechnungen der Veränderungen im Ergebnishaushalt sind veröffentlichte Steuerschätzungen, der Orientierungsdatenerlass des Landes und Berechnungen nach heutigen Einschätzungen. Außerdem wurden die Festsetzungen der NFAG-Zahlungen und die endgültige Festsetzung der Regionsumlage 2016 berücksichtigt.
Die Höhe der Gewerbesteuererträge beträgt bei einem Ansatz von 7,0 Mio. € derzeit rd. 7,8 Mio. €. Von daher geht diese Haushaltsprognose von einem Ergebnis zum Jahresende von ca. 7,6 Mio. € aus. Jedoch kann sich diese Prognose durch Endabrechnungen und Sondereffekte jederzeit verändern und die Haushaltsprognose wäre nach den dann vorhandenen Erkenntnissen anzupassen.
Bei den Gemeindeanteilen aus der Einkommen- und Umsatzsteuer bleibt eine endgültige Einschätzung schwierig, da es auch hier bis zur 3. Abschlagszahlung zum 1. November d.J. zu Abweichungen gegenüber den prognostizierten Erträgen kommen kann. Nach dem 2. Abschlag kann jedoch bei den Umsatzsteuer- und Einkommensteueranteilen davon ausgegangen werden, dass die geplanten Ansätze erreicht werden können. Dieser Trend wird auch durch den Orientierungsdatenerlass des Landes vom Juli d.J. unterstützt.
Weitere Veränderungen sind bei den Personalaufwendungen erkennbar. Durch die Nichtbesetzung bzw. späteren Besetzung von Stellen in verschiedenen Fachdiensten wird auf Grund von Hochrechnungen von Minderaufwendungen in einer Größenordnung von ca. 200.000 € ausgegangen. Weitere Veränderungen bei den Erträgen aus Konzessionsabgaben etc. sowie Minderaufwendungen bei der Unterhaltung der Gebäude sind in der anliegenden Übersicht im Einzelnen aufgeführt.
Insgesamt ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Verbesserung des Ergebnishaushaltes um ca. 1,0 Mio. €. Mit diesem Ergebnis könnte der planmäßige Haushaltsfehlbetrag 2016 unter Berücksichtigung der 1. Nachtragshaushaltssatzung in Höhe von 2.576.300 € auf ca. 1.5 Mio. € verringert werden.
Im Finanzhaushalt ist derzeit eine Maßnahme mit erheblicher Veränderung bei den Auszahlungen für Investitionen erkennbar. Auch diese sind in der Anlage aufgeführt und begründet. Diese Minderauszahlung in Höhe von etwa 680.000 € wird entsprechend positive Auswirkungen auf die geplante Kreditaufnahme haben.
Die Prognose des Finanzhaushaltes unterliegt jedoch noch insgesamt erheblichen Unsicherheiten, da noch zu erwartende Mehr- oder Minderauszahlungen bei den verschiedenen Baumaßnahmen und Beschaffungen noch nicht genau berechenbar sind.
Auch die geschätzten Ergebnisse des Ergebnishaushaltes können sich auf Grund noch nicht absehbarer Erkenntnisse, insbesondere bei der Gewerbesteuer, jederzeit erheblich verändern. Von daher ist diese Prognose eine Momentaufnahme, die sich bis zum Jahresabschluss 2016 noch in positiver, wie auch in negativer Hinsicht entwickeln kann.
II. Haushaltswirtschaftliche Sperren zur Inanspruchnahme veranschlagter Haushaltsansätze wurden in 2016 bisher nicht verfügt.
III. Auch sind keine weiteren Investitionsmaßnahmen, die im Haushalt 2016 veranschlagt sind, gesperrt oder in das Folgejahr verschoben.
Anlage/n:- Prognose Ergebnishaushalt 09-2016 - Prognose Finanzhaushalt 09-2016
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