Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) 1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2015 in der mit der
2. Die 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
Sachverhalt:
Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.
Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2015 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 20.730,31 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 106 % entspricht.
Unter Einbeziehung des Überschusses nach der Betriebsabrechnung des Jahres 2015 ergibt sich zum Ende des Jahres 2015 ein kumulierter Überschuss in der Straßenreinigung von 238.433,10 € (s. Anlage 2). Im Hinblick auf die bisher erwirtschafteten Überschüsse wurde die Straßenreinigungsgebühr ab dem Jahr 2015 um 33 Cent auf 1,45 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge verringert. Trotz dieser Gebührensenkung im letzten Jahr hat die Straßenreinigung Überschüsse erwirtschaftet. Hier zeigt sich, dass die Straßenreinigung im Bereich des Winterdienstes im hohen Maße von den Witterungsverhältnissen abhängig ist, da sich der geringe Winterdienst durch den milden Winter Anfang sowie Ende des Jahres 2015 bemerkbar gemacht hat.
Die Zwischenkalkulation des Jahres 2016 sowie die Gebührenkalkulation 2017 basieren darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wird wie bisher fortgesetzt, und es wird davon ausgegangen, dass das Entgelt stabil bleibt. Weiterhin wird mit insgesamt gleichbleibenden Kosten gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst sind auf der Grundlage eines „normalen“ Winters kalkuliert.
Nach der in Anlage 2 beigefügten Übersicht ergibt sich nach dem Ergebnis der Betriebsabrechnung sowie der Zwischenkalkulationen 2016 ein kumulierter Überschuss von 211.633,10 €. Da Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind, ist es notwendig, die Gebühr entsprechend anzupassen. Es wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr um 25 Cent auf 1,20 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu verringern. Damit wird in 2017 ein voraussichtlicher Fehlbetrag von 72.400,00 € entstehen, der aufgelaufene Überschuss verringert sich auf 139.233,10 €. Nach der derzeitigen Kalkulation wird der ausgewiesene Überschuss bis zum Jahr 2019 abgebaut sein.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung Anlage 2 - Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2015 Anlage 4 - Nachtragssatzung
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