Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0513  

 
 
Betreff: Betriebsabrechnung Straßenreinigung
hier: Gebührenkalkulation 2017
Zwischenkalkulation 2016
Betriebsabrechnungsbogen 2015
Satzungsänderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachbereichsausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung Vorberatung
21.09.2016 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
29.09.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 Gebührenkalkulation
Anlage 2 Übersicht Fehlbeträge und Überschüsse
Anlage 3 Betriebsabrechnungsbogen
Anlage 4 Nachtragssatzung

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste und Ordnung empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.

 

c)      1. Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2015 in der mit der
    Beschlussvorlage 2016/0513 vorgelegten Fassung zur Kenntnis und beschließt die
    Zwischenkalkulation 2016 sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2017.

 

2. Die 13. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der
    Gemeinde Sehnde (Straßenreinigungsgebührensatzung) vom 7.7.1975 wird in der als
    Anlage zur Beschlussvorlage 2016/0513 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) erheben die Gemeinden für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen Benutzungsgebühren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Die Kosten sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermitteln.

 

Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2015 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 20.730,31 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von 106 % entspricht.

 

Unter Einbeziehung des Überschusses nach der Betriebsabrechnung des Jahres 2015 ergibt sich zum Ende des Jahres 2015 ein kumulierter Überschuss in der Straßenreinigung von 238.433,10 € (s. Anlage 2).

Im Hinblick auf die bisher erwirtschafteten Überschüsse wurde die Straßenreinigungsgebühr ab dem Jahr 2015 um 33 Cent auf 1,45 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge verringert.

Trotz dieser Gebührensenkung im letzten Jahr hat die Straßenreinigung Überschüsse erwirtschaftet. Hier zeigt sich, dass die Straßenreinigung im Bereich des Winterdienstes im hohen Maße von den Witterungsverhältnissen abhängig ist, da sich der geringe Winterdienst durch den milden Winter Anfang sowie Ende des Jahres 2015 bemerkbar gemacht hat.

 

Die Zwischenkalkulation des Jahres 2016 sowie die Gebührenkalkulation 2017 basieren darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover wird wie bisher fortgesetzt, und es wird davon ausgegangen, dass das Entgelt stabil bleibt.

Weiterhin wird mit insgesamt gleichbleibenden Kosten gerechnet. Die Kosten für den Winterdienst sind auf der Grundlage eines „normalen“ Winters kalkuliert.

 

Nach der in Anlage 2 beigefügten Übersicht ergibt sich nach dem Ergebnis der Betriebsabrechnung sowie der Zwischenkalkulationen 2016 ein kumulierter Überschuss von 211.633,10 €. Da Überschüsse und Fehlbeträge nach den Vorgaben des NKAG kurzfristig auszugleichen sind, ist es notwendig, die Gebühr entsprechend anzupassen.

Es wird vorgeschlagen, die Straßenreinigungsgebühr um 25 Cent auf 1,20 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge zu verringern. Damit wird in 2017 ein voraussichtlicher Fehlbetrag von 72.400,00 € entstehen, der aufgelaufene Überschuss verringert sich auf 139.233,10 €. Nach der derzeitigen Kalkulation wird der ausgewiesene Überschuss bis zum Jahr 2019 abgebaut sein.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Aufwendungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

Auszahlungen

siehe Kalkulation

siehe Kalkulation

 

 


Anlage/n:

Anlage 1 - Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung

Anlage 2 - Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung

Anlage 3 - Betriebsabrechnungsbogen 2015

Anlage 4 - Nachtragssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Gebührenkalkulation (84 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Übersicht Fehlbeträge und Überschüsse (61 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Betriebsabrechnungsbogen (102 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Nachtragssatzung (65 KB)