Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:---
Sachverhalt:a) Nach § 43 in Verbindung mit § 60 NKomVG sind die Ratsmitglieder auf die ihnen nach den §§ 40 - Amtsverschwiegenheit -, § 41 - Mitwirkungsverbot -, § 42 –Vertretungsverbot - obliegenden Pflichten hinzuweisen.
Außerdem wird auf die besondere strafrechtliche Verantwortlichkeit als Amtsträger (§§ 331 ff StGB) sowie auf die evtl. Schadensersatzpflicht gem. § 54 Abs. 4 NKomVG und § 839 BGB hingewiesen.
Der Wortlaut der o.g. Paragraphen ist beigefügt.
b) Nach § 60 NKomVG werden zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl die Ratsmitglieder vom Bürgermeister förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:.Auszug aus dem NKomVG/.
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