Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0002  

 
 
Betreff: Wahl einer oder eines Ratsvorsitzenden
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Stab Gremienbetreuung   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
10.11.2016 
Konstituierende Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Zur/zum Ratsvorsitzenden des Rates der Stadt Sehnde wird

 

Ratsfrau / Ratsherr  _________________________________ gewählt.

 

 


Sachverhalt:

Für die Wahl der oder des Ratsvorsitzenden gilt § 61 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG), die Aufgaben ergeben sich aus den §§ 63 und 65 NKomVG.

 

Die oder der Ratsvorsitzende wird für die Dauer der Wahlperiode gewählt; vorschlagsberechtigt und wahlberechtigt ist jedes Ratsmitglied. Wählbar ist jedoch nur ein Abgeordneter. Erst mit der Wahl der oder des Ratsvorsitzenden konstituiert sich der Rat als handlungsfähiges Organ.

 

Die Aufgaben der oder des Ratsvorsitzenden bestehen in der Beteiligung an der Aufstellung der Tagesordnung (§ 59 Abs. 3), der Eröffnung, Leitung und Schließung der Sitzung, in der Aufrechterhaltung der Ordnung und Ausübung des Hausrechts im Sitzungssaal sowie in der Feststellung der Beschlussfähigkeit.

Im Falle der Verhinderung vertritt er den Bürgermeister bei der Einberufung einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung.

 

Die Wahl erfolgt nach § 67 NKomVG.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

x

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n: