Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Zur/zum stv. Ratsvorsitzenden wird Ratsfrau /Ratsherr _____________________________ berufen.
Sachverhalt:Gemäß § 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung wird die oder der Ratsvorsitzende bei Verhinderung durch eine stellvertretende oder einen stellvertretenden Ratsvorsitzenden vertreten.
Die Aufgaben sind identisch mit denen der oder des Ratsvorsitzenden.
Der Rat beschließt über die Vertretung der oder des Ratsvorsitzenden mit einfacher Mehrheit. Er kann eine bestimmte Person berufen oder auch die/den jeweiligen Inhaber/in einer Position.
Dem Rat der Stadt Sehnde angehörende Ortsbürgermeister können nicht zum Stellvertreter bestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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