Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Die Zahl der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss erhöht sich für die Dauer der Wahlperiode um zwei.
b) Zu den Beigeordneten bzw. deren Stellvertreter/innen des Verwaltungsausschusses werden bestimmt.
Sachverhalt:Nach § 46 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) beträgt die Anzahl der Ratsfrauen und Ratsherren für die Stadt Sehnde 34.
Für die Stadt Sehnde besteht nach § 74 Abs. 1 und 2 NKomVG der Verwaltungsausschuss aus dem Bürgermeister, sechs Beigeordneten sowie den Mitgliedern nach § 71 Abs. 4 Satz 1 (Grundmandatsträger). Gem. § 6 der Hauptsatzung gehören die Beamten auf Zeit dem Verwaltungsausschuss mit beratender Stimme an. Außerdem kann der Rat nach § 74 Abs. 2 Satz 2 NKomVG für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.
Bisher wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es wird daher vorgeschlagen, die Anzahl der Verwaltungsausschussmitglieder auch für die Dauer dieser Wahlperiode um 2 Beigeordnete zu erhöhen.
Die Beigeordneten werden vom Rat in seiner ersten Sitzung aus der Mitte der Ratsfrauen und Ratsherren bestimmt. Die Sitze werden auf die Fraktionen und Gruppen verteilt und zwar in dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen zur Mitgliederzahl aller Fraktionen oder Gruppen. Zunächst erhält jede Fraktion oder Gruppe so viele Sitze, wie sich für sie ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zu verteilen.
Folgende Fraktionen und Gruppen sind angezeigt worden:
CDU Fraktion mit 13 Sitzen SPD Fraktion mit 12 Sitzen Bündnis 90/Die Grünen mit 3 Sitzen Alternative für Deutschland (AFD) mit 3 Sitzen
Auf die CDU-Fraktion entfallen 3 Sitze, auf die SPD-Fraktion 3 Sitze und auf die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und AFD jeweils 1 Sitz.
Gem. § 75 Abs. 1 Sätze 3,4 und 5 NKomVG ist für jede Beigeordnete und für jeden Beigeordneten eine Vertreterin oder ein Vertreter zu bestimmen. Vertreterinnen oder Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, vertreten sich untereinander.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion AFD kann eine zweite Stellvertreterin oder einen zweiten Stellvertreter bestimmen, da sie nur durch ein Mitglied im Verwaltungsausschuss vertreten sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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