Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Folgende Verteilung der Ausschussvorsitze wird festgestellt:
Ausschuss Ausschussvorsitzende/r
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Sachverhalt:Nach § 71 (7) NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das die oder der Ratsvorsitzende zu ziehen hat. Die Fraktionen und Gruppen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder. Der Rat kann einstimmig ein anderes Verfahren beschließen.
Nach den bisher angezeigten Fraktionen und Gruppen sind die Ausschussvorsitze nach folgender Berechnung zuzuteilen:
Die Fraktionen und Gruppen „greifen“ in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Ausschusssitze „zu“, die sie besetzen wollen:
CDU-Fraktion SPD-Fraktion CDU-Fraktion SPD-Fraktion CDU-Fraktion SPD-Fraktion
und benennen jeweils die Ausschussvorsitzenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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