Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Die als Anlage beigefügte Neufassung der Hauptsatzung wird beschlossen.
Sachverhalt:Aufgrund des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes muss jede Kommune eine Hauptsatzung erlassen. Die derzeit gültige Hauptsatzung wurde redaktionell überarbeitet, dabei wurde auf Wiederholungen der Gesetzestexte verzichtet. Gleichzeitig wurden die nachfolgenden inhaltlichen Änderungen eingearbeitet: Im § 5 wurde die bisherige Regelung gestrichen, neben der Ersten Stadträtin oder dem Ersten Stadtrat eine weitere Stadträtin oder einen weiteren Stadtrat in das Beamtenverhältnis auf Zeit zu berufen. Die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 26.10.2016 enthält u.a. die Möglichkeit, Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates zuzulassen. § 11 des beigefügten Entwurfs enthält die entsprechenden Regelungen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neufassung der Hauptsatzung
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