Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit neuem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung liegt zwischen Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ im Westen, Nordstraße (L410) im Osten und der „Straße des Großen Freien“ im Süden. Im Norden grenzt eine Hofstelle an den Geltungsbereich. Der neue Geltungsbereich ist aus dem anliegenden Kartenauszug und Bebauungsplanauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Gegenüber den Stadtwerken an Nordstraße ist ein Verbrauchermarkt angesiedelt. Der Bebauungsplan setzt für diesen Bereich ein „Dorfgebiet“ fest. Der Verbrauchermarkt strebt eine Erweiterung der Verkaufsflächen an. Hierzu ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich, da die künftige Größe die Zulässigkeit in einem Dorfgebiet übersteigt. Im Einzelhandelskonzept ist der Standort als Schwerpunkt für den Einzelhandel beschrieben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Kartenauszug mit Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 312 „Ortskern Neu“ - Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 312 „Ortskern Neu“ mit Geltungsbereich der 5. Änderung
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