Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:
a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sehnde, folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:
Beschluss: Der als Anlage beigefügte Mietspiegel 2017 für das Gebiet der Stadt Sehnde wird als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB anerkannt. Der qualifizierte Mietspiegel 2017 tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Sehnde hat in seiner Sitzung am 09.10.2008 den Beschluss zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels durch die Region Hannover gefasst (Drucksache Nr. 0303/2008/08). Anfang des Jahres 2011 lag der erste qualifizierte Mietspiegel vor. In seiner Sitzung am 17.02.2011 hat der Rat der Stadt Sehnde den Beschluss zur Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels nach § 558 d Abs. 1 BGB gefasst. Zwischenzeitlich wurde der Mietspiegel mehrfach erneuert, denn ein qualifizierter Mietspiegel ist im Abstand von zwei Jahren nach § 558 a Abs. 2 BGB der Mietentwicklung anzupassen bzw. fortzuschreiben und nach 4 Jahren neu aufzusetzen. Ansonsten verliert er nämlich seine Vorrangstellung und Beweiskraft bzw. entspricht nur noch einem einfachen Mietspiegel. Die Fortschreibung des Mietspiegels erfolgt mittels einer stichprobenartigen Erhebung bei Mietern und Vermietern in der jeweiligen Kommune. Wie auch bei der Erstellung und Fortschreibung des ersten und zweiten Mietspiegels muss gem. § 558 Abs. 1 BGB der fortgeschriebene qualifizierte Mietspiegel 2017 durch eine Anerkennung der zuständigen Gremien in Kraft gesetzt werden. Künftig soll der qualifizierte Mietspiegel jeweils ab dem 01. Januar des entsprechenden Jahres gelten.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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