Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss für Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, die Beschlüsse zu c) zu
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, die Beschlüsse zu c) zu fassen.
c) Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
Sachverhalt:Am 1.1.2017 soll die Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) in Kraft treten, die die bisherige Gemeindehaushalts- und -kassenverordnung (GemHKVO) ersetzt. Neben redaktionellen Änderungen sind auch einige materiell rechtliche Änderungen vorgesehen.
Eine wesentliche Änderung ist die Abschaffung der Sammelposten nach § 47 Abs. 2 GemHKVO. Bisher sind für Vermögensgegenstände, die beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar sind und einen Wert ohne Umsatzsteuer von mehr als 150 € und nicht mehr als 1.000 € haben, Sammelposten zu bilden. Die Sammelposten sind über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren abzuschreiben.
Mit der KomHKVO fällt die Bildung der Sammelposten weg, so dass künftig alle Vermögensgegenstände mit einem Wert bis 1.000 € netto als geringwertige Vermögensgegenstände unmittelbar als Aufwand zu buchen sind. In den Jahren 2012 bis 2015 wurden durchschnittlich Sammelposten von 168.000 € gebildet.
Da die KomHKVO noch nicht beschlossen ist, aber zum 1.1.2017 in Kraft treten soll, sich der Haushalt 2017 im Aufstellungsverfahren befindet, könnten die geplanten Änderungen nicht bzw. nur unter Inkaufnahme einer erheblichen Verzögerung und Mehrarbeit umgesetzt werden.
Hier eröffnet die KomHKVO in den Übergangsvorschriften Möglichkeiten, die Anwendung des neuen Rechts für eine Übergangszeit durch Ratsbeschluss hinauszuschieben:
Von daher wird empfohlen, die GemHKVO über das Haushaltsjahr 2016 hinaus anzuwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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