Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2016/0039  

 
 
Betreff: Hauptsatzung - § 12 Bekanntmachungen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Personal, Organisation und Innere Dienste   
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.12.2016 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Öffentliche Bekanntmachungen1

Beschlussvorschlag:

Die Bekanntmachungen der Stadt Sehnde sollen ab dem 01.01.2017, neben den in der Hauptsatzung genannten Medien, im Marktspiegel Bereich Sehnde/Lehrte veröffentlicht werden.      

 

 


Sachverhalt:

Auf Grund des Auftrages des Verwaltungsausschusses vom 07.11.2016 hat die Verwaltung die verschiedenen Möglichkeiten der Veröffentlichung der Bekanntmachungen geprüft. Als Berechnungsgrundlage wurde der Stichtag 22.11.2016 genutzt. Die Berechnung wird in der Anlage dargestellt.

 

Bis zum 22.11.2016 sind für die Veröffentlichung der Bekanntmachungen im Sehnder Anzeiger 27.257,62 € angefallen. Verglichen dazu würden die Bekanntmachungen im Landkreisteil der Neuen Presse/Hannoverschen Allgemeinen 50.540,16 € kosten (Hochrechnung). Der Marktspiegel bietet einen Pauschalpreis für die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen wahlweise am Mittwoch bzw. Samstag auf den Sehnder Lokalseiten, Laufzeit 1 Jahr Bsp. 01.01.- 31.12.2017, für pauschal 2.500 € an. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

 

Der Sehnder Anzeiger hat eine Auflage von 2480 Stück/Woche. Die NP/HAZ für den gesamten Bereich Burgdorf/Lehrte/Sehnde/Uetze von 16.900 Stück/täglich (montags-freitags) und der Marktspiegel für das Verbreitungsgebiet Sehnde/Lehrte 31.300 Stück/je Mittwoch und Samstag. 

 

Parallel zu diesen Möglichkeiten werden die amtlichen Bekanntmachungen – wie bisher schon – auf der Homepage der Stadt Sehnde über den Menüpunkt Politik+Verwaltung veröffentlicht.

 

Damit der Regionalbezug weiterhin gegeben ist, schlage ich vor, die Bekanntmachungen weiterhin im Sehnder Anzeiger zu veröffentlichen. Darüber hinaus sollen die Bekanntmachungen im Marktspiegel veröffentlicht werden, um einen größeren Adressatenkreis zu erreichen, der mit den angegebenen Auflagenzahlen auf jeden Fall gegeben ist. Damit würde sich auch die Kostensituation in einem überschaubaren Rahmen halten.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

2975,-€

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Öffentliche Bekanntmachungen1 (60 KB)