Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2017/0046  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 362 "Steinweg" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde
hier: - Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung, Straßen und Grünflächen   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
30.01.2017 
Sitzung des Ortsrates Sehnde ungeändert beschlossen   
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
31.01.2017 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
09.02.2017 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
362_Steinweg_Anlage BV2017-0046_GB2000
362_Steinweg_Anlage BV2017-0046_FNP2000
362_Steinweg_Anlage BV2017-0046_B-Pläne 305_328

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss:

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.

 

 

 


Sachverhalt:

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ liegen sowohl überplante Bereiche durch die Bebauungspläne Nr. 305 „Nordfeld Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“ (§ 30 BauGB) als auch unbeplante Innenbereiche (§ 34 BauGB).

Im Süden des Geltungsbereichs liegt das Grundstück „Lehrter Straße 4-6“, welches mit einem Bürogebäude bebaut ist. Dieses Gebäude soll erweitert werden. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“ ist eine Erweiterung nicht möglich. Mit dem Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ sollen die Voraussetzungen für eine Erweiterung geschaffen werden.

Die nördlich liegenden Grundstücke „Lehrter Straße 8 bis 22“ sowie unbebaute Grundstücke im Bereich des „Steinweg“ liegen zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 305 „Nordfeld Süd“ zum Teil sind die Grundstücke nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan Nr. 305 „Nordfeld Süd“ hat für diese Grundstücke keine Festsetzungen hinsichtlich einer Bebauung getroffen. Um hier einheitliches Planungsrecht zu schaffen sind die Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ einbezogen worden.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ werden die o. g. Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 305 „Nordfeld Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“ überplant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

x

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

5.000,00 €

1.000,00 €

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

5.000,00 €

1.000,00 €

 

 


Anlage/n:

- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“

- Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“

- Auszug aus den Bebauungsplänen Nr. 305 „Nordfeld Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“

 

 

 

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 362_Steinweg_Anlage BV2017-0046_GB2000 (507 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 362_Steinweg_Anlage BV2017-0046_FNP2000 (139 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 362_Steinweg_Anlage BV2017-0046_B-Pläne 305_328 (396 KB)