Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem geänderten Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Sachverhalt:Zur Weiterführung des Verfahrens zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.212 „Bergfeld “ mit Örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde ist ein erneuter Beschluss zur Öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB und zur Beteiligung nach § 4 (2) BauGB zu fassen.
Begründung: Mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlicher Bauvorschrift hat sich zuletzt der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.02.2016 befasst. Er hat dem Entwurf zugestimmt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 01.04.2016 bis einschließlich 02.05.2016 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.03.2016 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Aus der Beteiligung haben sich Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Entwurfs und eine erneute Öffentliche Auslegung und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB erforderlich machen. Der Geltungsbereich wurde um die nördliche Grün- und Verkehrsfläche reduziert, da das ursprüngliche Erschließungskonzept mit einer Anbindung an den Wirtschaftsweg, Verlängerung der Straße „Steinfeld“, geändert wurde und eine Überplanung der Flächen nicht mehr erforderlich ist.
Die Abwägung der bisher eingegangenen Anregungen, Hinweise und Bedenken erfolgt erst nach der erneuten Auslegung nach § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB. Gegenstand des erneuten Entwurfsbeschlusses sind der als Anlage beigefügte überarbeitete Bebauungsplanentwurf der 1. Änderung mit Örtlicher Bauvorschrift und der Entwurf der überarbeiteten Begründung dazu.
Der Flächennutzungsplan wird über eine Berichtigung angepasst.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ werden die Voraussetzungen zur Bebauung der Flächen geschaffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Neuer Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 212 „Bergfeld“ mit Örtlichen Bauvorschriften und neuer Entwurf der Begründung
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